Die Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben sich bei den Gehaltstarifverhandlungen für den nicht-ärztlichen Dienst (Pflege, Medizintechnik, Technik, Service, Verwaltung) der UKGM GmbH und der UKGM Service GmbH gestern Abend auf eine Corona-Sonderzahlung in diesem Jahr und zwei Inflationsprämien im kommenden Jahr geeinigt. Ferner wird das RMV-Jobticket bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Noch in 2022 soll demnach eine Corona-Sonderzahlung als Einmalzahlung erfolgen, die zwischen 900 – für höhere – und 1.300 Euro – für untere Vergütungsgruppen liegt. Auszubildende, Dualstudierende, Praktikanten und Psychotherapeuten in Ausbildung erhalten 800 Euro.

Im April 2023 folgt dann eine Inflationsprämie als Einmalzahlung. Die Beträge liegen zwischen 1.000 und 1.100 Euro, je nach Vergütungsgruppe. Auszubildende erhalten 400 Euro.

Im Juni 2023 soll eine zweite Inflationsprämie ausbezahlt werden, die dann zwischen 450 und 500 Euro liegt. Auszubildende erhalten dann 175 Euro mehr.

Diese Beiträge werden gemäß dem Entlastungspaket der Bundesregierung steuerfrei und sozialabgabenfrei ausbezahlt, sprich: Es handelt sich hierbei um Nettobeträge, die den Beschäftigten zugutekommen.

Diese tarifliche Einigung soll bis zum 30. November 2023 gelten, muss jedoch noch von den zuständigen Gremien beider Seiten genehmigt werden.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Dr. Gunther K. Weiß, nannte das Ergebnis einen „fairen Kompromiss“, der nach hartem Ringen in der Sache gelungen sei. Er dankte allen Beteiligten für ihr großes Engagement, das den Patientinnen und Patienten an den beiden Standorten des Universitätsklinikums Gießen und Marburg sehr zugutekommen wird.

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