Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates und Vorsitzender der AG Kirchenmusik: „Kirchenmusik gehört zur DNA unserer Kulturellen Vielfalt. Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für ein präsentes Kirchenmusikleben betrifft Staat, Zivilgesellschaft wie die Kirchen. Die Kirchenparlamente und -leitungen stehen in der Verantwortung, für bessere Rahmenbedingungen in der personellen und sächlichen Ausstattung zu sorgen. Mit der einstimmig verabschiedeten Resolution steht nun eine wirksame Berufungs- und Handlungsgrundlage für das künftige musik- und gesellschaftspolitische Engagement des Deutschen Musikrates und der beiden großen Kirchen für eine lebendige Kirchenmusikpraxis zur Verfügung.“
Der Kirchenmusik-Kongress fand große Resonanz: Etwa 150 Vertreterinnen und Vertreter der beiden Kirchen ebenso wie der Musikverbändelandschaft und der Medien nahmen an der Veranstaltung teil. Bei der zentralen Podiumsdiskussion, moderiert von der Leiterin des Programmbereichs Kultur des NRD, Anja Würzberg, tauschten sich Bischof Dr. Heiner Koch (Erzbischof von Berlin), Dr. Annette Kurschus (Vorsitzende des Rates der EKD), Christa Kirschbaum (LKMD der EKHN), Prof. Dr. Markus Hilgert (Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder) und Prof. Eberhard Metternich (Domkapellmeister Köln) über die aktuelle Situation der Kirchenmusik aus. Der Kongress, mit Ausnahme der Arbeitsgruppen-Phasen, wurde live gestreamt. Die Videoaufnahme steht in Kürze auf dem YouTube-Kanal des DMR zur Verfügung.
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