Der SWR wird gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.10.2022 Berufung einlegen und will so erreichen, dass die NEWSZONE-App angeboten werden darf. "Dies tun wir nicht leichtfertig", so der Intendant des SWR, Kai Gniffke. "Aber die Entscheidung des Gerichts können wir nicht nachvollziehen. Wir sind der gesamten Gesellschaft verpflichtet, also auch der Generation Z. Mit einer Nachrichten-App als Teil von DASDING.de treffen wir genau die Bedürfnisse dieser ohnehin schwer zu erreichenden Zielgruppe."

Das Landgericht Stuttgart hatte entschieden, dass die NEWSZONE-App so wie in der Fassung vom 14.04.2022 nicht mehr verbreitet werden darf. Es sieht die NEWSZONE-App als gesondertes Telemedienangebot, für das die Genehmigung fehle. Zum maßgeblichen Zeitpunkt des 14.4.2022 sei das Erscheinungsbild der App zudem presseähnlich gewesen.

Nachrichteninhalte von NEWSZONE weiterhin verfügbar
Die NEWSZONE-Inhalte werden weiterhin verfügbar bleiben. "Wir haben den gesetzlichen Auftrag, auch jungen Menschen Nachrichten anzubieten. Die Inhalte von NEWSZONE werden daher weiterhin über das DASDING.de oder auch auf Drittplattformen verfügbar sein. Lediglich die Ausspielung über die App stellen wir bis auf weiteres ein. Dies bedauern wir außerordentlich, denn damit entfällt nun ein Ausspielweg, der genau für die hier in Frage kommende Zielgruppe relevant ist. So wird ausgerechnet für junge Menschen eine Lücke im Zugang zum Nachrichtenbereich gerissen, was für niemanden von Interesse sein kann", ordnet Gniffke weiter ein. Der Download der App in den App-Stores ist bis auf weiteres nicht mehr möglich und die bereits veröffentlichten Inhalte werden dort entfernt.

Die Inhalte von NEWSZONE finden sich unter www.dasding.de/newszone und bei TikTok (www.tiktok.com/@newszone).

Weitere Informationen unter http://swr.li/newszone-berufung

 

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