Am 1. November tritt eine Verordnung in Kraft, die die Bundesregierung ermächtigt, den Kreis der BAföG-Berechtigten auf Personen auszuweiten, die normalerweise nicht bezugsberechtigt sind. Dazu gehören laut ARAG Experten neben Studierenden beispielweise Personen, die sich in einer förderfähigen Ausbildung befinden. Während der Corona-Pandemie hatten viele junge Menschen ihre Jobs durch den Lockdown verloren und waren in finanzielle Not geraten. Durch die BAföG-Novelle sollen Betroffene in künftigen, bundesweiten Krisen-Situationen schnell und unkompliziert unterstützt werden können.
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