69 Prozent der gesetzlich Versicherten sind mit dem solidarischen Gesundheitssystem insgesamt zufrieden und bestätigen, dass es sich in der Corona-Pandemie bewährt hat. Davon stimmt ein Drittel „voll und ganz“, 36 Prozent stimmen „eher“ zu. 15 Prozent stimmen nicht zu, 16 Prozent sind unentschlossen. Das ist ein Ergebnis der repräsentativen GKVVersichertenbefragung*, die die Ipsos GmbH im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt hat. Die Versorgung, also die konkrete Behandlung in Praxen und anderen Einrichtungen, bewerten 58 Prozent positiv; im Jahr 2019 waren es 50 Prozent. 32 Prozent bewerten ihre Zufriedenheit mit der Versorgung mit „teils-teils“, im Jahr 2019 waren es noch 35 Prozent. Hier gibt es allerdings deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Bei den Frauen ist nur gut jede zweite (53 Prozent) zufrieden, ein gutes Drittel (35 Prozent) antwortet mit „teils-teils“. Bei den Männern sind 64 Prozent zufrieden mit der Versorgung, „teils-teils“ antworten 28 Prozent.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Das solidarische Gesundheitssystem hat den Stresstest bestanden: Der überwiegende Teil der Versicherten ist der Meinung, dass es sich in der Corona-Pandemie bewährt hat. Auch die Versorgung wird ganz überwiegend positiv bewertet. Das sind gute Nachrichten, auf denen wir uns jedoch nicht ausruhen dürfen: Es gibt mehr als genug Baustellen. Eine davon ist eine flexiblere ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten. Ein zukunftsweisendes Element ist hier die Videosprechstunde, der unsere Versicherten positiv gegenüberstehen – umso wichtiger, dass sie von möglichst vielen Praxen und Leitungserbringenden auch bedarfsgerecht eingesetzt wird.“

Positive Einstellung zur Digitalisierung überwiegt
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist der Hälfte der Befragten „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Nur 13 Prozent sind elektronische Krankschreibung, eRezept und Co „eher unwichtig“ oder „völlig unwichtig“. Das Interesse an Videosprechstunden hat sich im Vergleich zu 2019 kaum verändert: 23 Prozent würden dieses Angebot „des Öfteren“ oder „so oft wie möglich“ nutzen (2019: 20 Prozent). Die Zufriedenheit derer, die die Videosprechstunde bereits nutzen, ist mit 82 Prozent hoch.

Weniger Kontakte mit Ärztin oder Arzt, dafür mehr mit Praxis-Personal
Der Anteil derer, die in der hausärztlichen Praxis ausschließlich mit dem Personal und nicht auch mit Ärztin oder Arzt Kontakt hatten, hat zugenommen. 2022 waren dies 32 Prozent der Befragten, im Vergleich mit 2019 eine Zunahme von 11 Prozentpunkten. Dies ist vermutlich vor allem auf Corona-Impfungen und -Testungen zurückzuführen, die niedrigschwellig auch vom Praxispersonal durchgeführt worden sind. Bei den relevanten Merkmalen einer Praxis steht kompetentes und freundliches Praxispersonal dementsprechend vorn: Gut vier von fünf Befragten ist dies „eher wichtig“ oder „sehr wichtig“ (81%). Eine gute Praxisorganisation ist ebenso wichtig. Es folgen das Vertrauensverhältnis zu Arzt oder Ärztin und die telefonische Erreichbarkeit der Praxis (je 78 Prozent).

*Befragt wurden 2.240 gesetzlich Versicherte im Alter von 18 bis 79 Jahre im Zeitraum vom 28.2.2022 bis 11.3.2022 über das Ipsos Online Access Panel. Die Repräsentativität würde in Bezug auf die demografischen Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung, Region (Bundesländer) und Haushaltsnetto-Einkommen hergestellt und durch die im Fragebogen verankerten Quotenstruktur gewichtet. Durchgeführt hat die Befragung die Ipsos GmbH (für Deutschland) im Auftrag des GKV-Spitzenverbands. Die letzte Befragung wurde analog 2019 durchgeführt.

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKVSpitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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