Transplantationen von Leber, Niere und Stammzellen, komplexe OPs an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, Implantation von künstlichen Kniegelenken und die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht unter 1.250 Gramm – für diese Fälle gelten gesetzlich vorgegebene Mindestmengen. Kliniken sind verpflichtet, den Krankenkassen dazu ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre transparent zu machen und eine Prognose für das Folgejahr abzugeben. Auf dieser Basis entscheiden die Landesverbände der Kassen dann über eine weitere OP-Erlaubnis.
Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen: „Die Patientensicherheit muss an erster Stelle stehen. Daher ist es richtig, dass Kliniken nur dann komplizierte Eingriffe vornehmen dürfen, wenn sie die nötige Erfahrung damit haben. Im Ergebnis zeigen sich weniger Komplikationen und bessere Behandlungsergebnisse.“
Das bedeutet 2023 für Niedersachsen: Durch die Anhebung der Mindestmenge für komplexe OPs an der Speiseröhre (von 10 auf 26 Eingriffe/Jahr) reduziert sich die Anzahl der Klinik-Standorte, die diesen Eingriff durchführen dürfen von 25 auf 16. Bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas), bei Implantationen von künstlichen Kniegelenken und der Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht bleibt die Anzahl der Kliniken annähernd gleich. Gleiches gilt für Leber-, Nieren- und Stammzelltransplantationen (s. Abbildung 1).
Gemeinsamer Bundesausschuss berät über weitere Mindestmengenvorgaben
Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es aktuell für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (bisher 10, ab nächstem Jahr 26), und Bauspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (bisher 14, ab nächstem Jahr 20 Fälle pro Jahr).
Zudem werden ab 2024 bereits beschlossene Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen und für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs gültig. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung weiterer Mindestmengen, unter anderem für die Durchführung von Herztransplantationen. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke und über die Neukonzeption der Mindestmenge zu Stammzelltransplantationen beraten.
Zur Mindestmengen-Transparenzkarte:
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