Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.500 Megawattstunden Gas werden mit einer Einmalzahlung von den gestiegenen Energiekosten entlastet. Auf Basis der Abschlagszahlung von September 2022 übernimmt der Staat die Dezember-Rechnung für Gas und Fernwärme. Mieter, die über ihren Vermieter mit Energie versorgt werden, sollen mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung entlastet werden, die allerdings im spätesten Fall erst Ende 2023 fällig wird. Versorgungsunternehmen können sich die ausgefallenen Kosten laut ARAG Experten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau erstatten lassen. Verbraucher mit einer Öl- oder Holz-betriebenen Heizung erhalten keine Erstattung.
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