AbL-Vorsitzender Martin Schulz sagt:
„Die Aufmerksamkeit der Eurotier muss dringend dafür genutzt werden, Lösungsmöglichkeiten für tierhaltende Betriebe zu diskutieren und einzufordern. Die Gesetzesentwürfe zur Tierhaltungskennzeichnung sollen demnächst im Bundestag verabschiedet werden. Die AbL lehnt die vorliegenden Entwürfen ab, und fordert die Aufnahme von weiteren Tierwohlkriterien. In Stufe 3 Freiluftstall fehlt Klarheit und Übersichtlichkeit, damit Verbraucher:innen die Kriterien in den Stufen überhaupt nachvollziehen können. In Stufe 4 Auslauf/Freiland ist das Tierwohl noch deutlich zu erhöhen. Der intakte Ringelschwanz gehört in den oberen Stufen als Kriterium zu Tierwohl, deswegen muss auch die Sauenhaltung mit einbezogen werden. Eine Tierwohlkennzeichnung muss verknüpft sein mit einer Finanzierung, die die Mehrkosten über einen langfristigen Zeitraum zu einen Großteil ausgleicht. Mit Planungssicherheit und wirtschaftlichen Perspektiven werden Bedingungen für tierhaltende Betriebe geschaffen, Klimaschutz und Tierwohl auf vielen Höfen zu leisten.“
Links:
- AbL Positionspapier zur Zukunft der Tierhaltung, Oktober 2022 – hier
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