Seit 2006 hat die deutsche Automobilindustrie den Diesel-Abgasskandal geplant und umgesetzt. Neben VW und Audi waren auch die beiden Luxusmarken Mercedes und BMW dabei. Die Veröffentlichungen von Unterlagen des Autozulieferers Bosch haben das eindrucksvoll unterstrichen. Gerade für die Mercedes-Benz Group AG (früher Daimler AG) wird das vor Gericht Konsequenzen haben. Bisher hat das Unternehmen jegliche illegale Manipulation an der Abgasreinigung bestritten. Seit dem 17. November 2022 ist klar: Mercedes hat Abschalteinrichtungen bestellt und das Unternehmen war über die Illegalität der Software unterrichtet. Damit erhält der Abgasskandal bei Mercedes eine neue Dimension. Die Chancen auf Schadensersatz für klagende Verbraucher sind durch das offensichtlich vorsätzliche Handeln der Verantwortlichen deutlich gestiegen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei führt derzeit die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes an.

DUH sieht Abgasskandal als Auftragsarbeit von VW, Audi, Mercedes und BMW

Mit der Veröffentlichung der Bosch-Unterlagen ist es der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach eigenen Worten gelungen, den größten Industrieskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte als eine Auftragsarbeit der vier größten Automobilunternehmen Deutschlands zu identifizieren. „Es handelt sich um eine vom Auftragnehmer Bosch umgesetzte Programmierung, nicht um eine Eigenmächtigkeit einzelner VW-Ingenieure. Audi, BMW, Daimler, VW und Bosch wussten nach diesen bis ins Jahr 2006 zurückreichenden Unterlagen ganz genau, dass die vor 16 Jahren in einer konspirativen Sitzung in Auftrag gegebene Betrugssoftware illegal ist. Die Verweigerung einer funktionierenden Abgasreinigung hat pro Diesel-Pkw mehrere hundert Euro eingespart und den Unternehmen mehr als 30 Milliarden Euro Gewinn eingebracht“, berechnete die DUH.

Mercedes war im Diesel-Abgasskandal von Anfang an dabei

Was steht nun konkret in den Unterlagen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat die Bosch-Dokumente auf ihrer Website veröffentlicht und sie im Hinblick auf die Rolle Mercedes ausgewertet:  Nach Durchsicht der Unterlagen hat sich bestätigt, dass Mercedes bewusst getäuscht hat. Bereits 2006 hat Bosch die beteiligten Hersteller darauf hingewiesen, dass die eingesetzte Technik illegal sein kann. Offensichtlich hat es Mercedes aber dennoch unterlassen, den Vorgang mit den Behörden abzustimmen. Warum liegt auf der Hand: Die Fahrzeuge wären nie genehmigt worden. Aus unserer Sicht belegen die Dokumente den breitflächigen Betrug zahlreicher Hersteller. Gerichte können Klagen aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nicht mehr mit dem Argument abweisen, der Hersteller habe sich geirrt, die Rechtslage war zu unsicher. Das Gegenteil ist der Fall, man hat bewusst Kunden und Behörden betrogen, um Gewinne einzustreichen. Das alles auf dem Rücken der Umwelt und der Gesundheit der Menschen.

Wer einen Blick in die Unterlagen unternimmt, findet in einer Liste zum Beispiel eine Funktion mit der Bezeichnung "SCR dosing limitation" auf. Diese sorgt dafür, die bei SCR-Katalysatoren zur Diesel-Abgasreinigung notwendige Zuführung von Harnstoff ("AdBlue") zu reduzieren – "über Bauteilschutzgründe hinaus". So steht es in einer Spalte, die mit der Überschrift "Potenziell kritische Verwendung" versehen ist. Das Fahrzeug ist folglich deutlich schmutziger unterwegs als möglich. Kunden, die Bosch damit beliefert hat, sind dem Dokument zufolge die Hersteller Daimler und Fiat. Der Begriff Bauteilschutz ist wichtig, weil eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2007 den Automobilherstellern den Einsatz von Abschalteinrichtungen nur dann gestattet, wenn sie etwa zum Schutz von Motor-Bauteilen notwendig sind. Inzwischen ist klar: In der Branche wurde die Ausnahme zur Regel. Und auch die als sauber geltenden Motoren mit Harnstoff-Einspritzung werden manipuliert und sind ihr Geld nicht wert. Es wird für Mercedes vor Gericht nun schier unmöglich werden, sich vom Vorwurf der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung nach BGB 826§ frei sprechen zu lassen. Das gilt natürlich auch für die Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Was haben die Enthüllungen im Detail hervorgebracht?

Die Geschichte des Diesel-Abgasskandals muss nach den Enthüllungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) neu geschrieben werden. Die Unterlagen erhielt die Umwelthilfe im Sommer aus der Industrie zugespielt. „Diesel­gate ist das Ergebnis einer Auftragsarbeit“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am 17. November bei der Vorstellung der Unterlagen in Berlin. Er sprach von einem Kartell der Autohersteller. Bosch habe die illegalen Wünsche dann umgesetzt. Die Unterlagen sind vor Gericht in den Diesel-Verfahren von hoher Relevanz. Durch die Bosch-Dokumente ist klar, dass die Hersteller sich nicht darüber geirrt haben, dass der Einsatz der Abschalteinrichtungen illegal sei, wie sie es gebetsmühlenartig in den Prozessen vorbringen. Was steht in den Bosch-Unterlagen konkret:

  • Seit 2006 hat die Automobilindustrie die Abgasmanipulation geplant. 44 der sogenannten illegalen Abschalteinrichtungen wurden nachweislich bei Bosch bestellt.
  • Bosch hat die Hersteller über die Illegalität der Software informiert. Nicht nur VW, Mercedes, Audi, Porsche, Opel und BMW haben Software zur Abgasmanipulation bei Bosch bestellt, auch Fiat und Toyota gehörten zur Kundschaft.
  • Selbst bei den scheinbar sauberen AdBlue-Motoren manipulieren die Hersteller die Abgasreinigung.
  • Damit ist offensichtlich die komplette Dieselflotte auf deutschen Straßen illegal unterwegs. Ihnen müsste die Fahrerlaubnis entzogen werden – die Stilllegung droht.
  • Und noch etwas hat sich herausgestellt: Die Autobauer manipulieren mit Hilfe einer Software auch Benzinmotoren.
  • Ein weiterer spannender Aspekt: Bosch soll darauf hingewiesen haben, dass der Einbau behördlich abgesprochen werden müsse, weil er illegal sei. Ob und wie die Absprachen ausgesehen haben könnten, müsse jetzt genau geklärt werden. Aus Sicht der Kanzlei Stoll & Sauer muss der Abgasskandal in jedem Fall neu aufgerollt und die Rolle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und des Bundesverkehrsministeriums neu bewertet werden.

Unterm Strich lässt sich sagen: Die Automobilindustrie verkauft seit 16 Jahren nicht genehmigungsfähige Fahrzeuge. Die Verbraucher sind aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach BGB §826 sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden. Die Fahrzeuge sind ihr Geld nicht wert. Den Verbrauchern steht Schadensersatz zu.

Was bedeutet das für Verbraucher und deren Fahrzeuge?

Egal, ob Verbraucher einen Diesel oder einen Benziner fahren: Sie sind Opfer des Dieselkartells geworden und sollten sofort handeln. Dr. Stoll & Sauer zeigt im Folgenden die rechtlichen Folgen der Bosch-Enthüllungen für die unterschiedlichen Automarken auf:

  • Fiat hat mehrere Abschalteinrichtungen in Auftrag gegeben. Betroffen sind auch die Motoren mit AdBlue. Das ist völlig neu. Besitzer von Wohnmobilen mit Fiat-Basisfahrzeug können mit Hilfe der Bosch-Dokumente leichter Schadensersatz einklagen.
  • Mercedes war bei der Abgasmanipulation von Anfang an dabei. Ein Bestreiten der Vorwürfe vor Gericht wird damit sehr schwierig und Schadensersatz für Daimler-Kunden wahrscheinlicher.
  • VW ist am Bundesgerichtshof zum Skandalmotor EA189 bereits verurteilt worden. Jetzt lässt sich die Abgasmanipulation auch an den neueren Motoren wie den EA288 belegen. Eine Verurteilung wird mit Hilfe der Bosch-Unterlagen unausweichlich sein.
  • Klar ist auch: Opel und BMW haben bei Bosch illegale Software bestellt. BMW bestreitet den Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen bis heute. Die Bosch-Dokumente stärken vor Gericht die Position der Verbraucher.
  • Unterstützung erhalten Verbraucher auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Abschalteinrichtungen sind aus Sicht des obersten Gerichts illegal. Das hat der EuGH in mehreren Urteilen festgestellt. Illegale Fahrzeuge verfügen in letzter Konsequenz über keine gültige Zulassung und müssten stillgelegt werden. Hier können Verbraucher gespannt sein, wie deutsche Gerichte und Behörden die Entscheidungen aus Luxemburg umsetzen.
  • Die Bosch-Enthüllungen erhöhen unter Strich die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz enorm. Die Hersteller redeten sich bisher vor Gericht mit Unwissen aus den Anschuldigungen heraus. Das funktioniert nicht mehr.

Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer muss die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals durch die DUH-Enthüllungen deshalb eine neue Richtung einschlagen. Der Dieselskandal ist noch nicht zu Ende. Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind durch die Enthüllungen enorm gestiegen. Es ist auf Grundlage der Bosch-Dokumente klar, dass die beteiligten Automobilhersteller vorsätzlich gehandelt haben. Und gerade das vorsätzliche sittenwidrige Handeln ist für den Bundesgerichtshof bei Verurteilungen von VW wichtig gewesen. Jetzt kommt ans Tageslicht, dass wohl die ganze Branche den Einbau von Abschalteinrichtungen von langer Hand geplant hatte. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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