Der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader kritisierte die aus einem Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hervorgehende TI-Pauschale zudem als wenig transparent. Außerdem sei das Vorgehen der Regierungsfraktionen zu hinterfragen: Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sei ein Gesetz, das sich auf Krankenhäuser und das Pflegepersonal beziehe. Die Einführung der TI-Pauschale betreffe aber vorrangig die Niedergelassenen. Warum dieses Ad-hoc-Verfahren und die TI-Pauschale im sogenannten Omnibus-Verfahren jetzt sein müsse, statt ein vernünftiges, durchdachtes Gesetz aufzulegen, erschließe sich nicht. „Wir begrüßen es ja grundsätzlich, wenn mehr Wettbewerb herrscht und es eine freie Wahl für oder gegen einen Anbieter gibt, aber diese Pauschale soll schnell durchgewunken werden und ist am Ende Augenwischerei. Mindestens auf einem Teil der Kosten bleiben die Zahnärztinnen und Zahnärzte sitzen.“
Aus der Sicht des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte müssen die politisch gewollten und verpflichtend eingeführten Komponenten der TI sowie die Betriebskosten vollumfänglich erstattet werden. Die Kosten der TI dürfen in den Praxen nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung führen. Der FVDZ fordert deshalb für den Fall einer Einführung der Pauschale: eine transparente Berechnung, den Ausschluss umfangreicher Vorleistungen durch die Praxen sowie eine regelmäßige Überprüfung mit garantierten Anpassungen an die tatsächliche Kostenentwicklung.
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist der größte unabhängige Berufsverband in Deutschland. Er handelt politisch frei und unabhängig. Seine Aufgabe sieht er darin, alternative Handlungsoptionen für Zahnärzte und Zahnärztinnen für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen zu entwickeln. Er engagiert sich für zahnärztliche Therapiefreiheit, Offenheit moderner zahnärztlicher Methoden für alle Patientinnen und Patienten, Prophylaxeförderung, mehr Eigenverantwortung für die Patienten- und Zahnärzteschaft sowie eine solide Finanzierung der Zahnheilkunde.
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