Nachdem kürzlich bekannt wurde, dass der Rappenalpbach bei Oberstdorf (Lkr. Oberallgäu) auf ca. 1,5 Kilometern Länge ausgebaggert und kanalisiert wurde, hat der Bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) jetzt Strafanzeige gegen die Zerstörung bei der Staatsanwaltschaft Kempten gestellt. "Der zerstörte Bereich des Rappenalpbaches war als wertvoller Lebensraum besonders geschützt, sowohl als deutsches Naturschutzgebiet als auch als europäisches FFH-Schutzgebiet. Der erfolgte Eingriff hat den betroffenen Teil des Bachs über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte massiv geschädigt. Seltene Tier- und Pflanzenarten haben hier einen bedeutendes Ökosystem verloren ", erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

Bei dem betroffenen Bereich handelte es sich um den einzigen Bereich des Rappenalpbaches, der bisher weitläufige Schotterfluren und einen mäandernden Wasserlauf aufwies. Zweck der strengen Schutzgebietsverordnung war unter anderem der unveränderte Erhalt des natürlichen Gewässers und die Wiederherstellung der fließgewässertypischen Eigendynamik. "Der erfolgte massive Eingriff, für den keine behördliche Genehmigung vorlag und die so auch niemals erfolgt wäre, führt den Schutzzweck ad absurdum", kritisiert der LBV-Geschäftsführer.

Die vorgenommenen Arbeiten haben die wasserführende Schicht der Gewässersohle so beschädigt, dass das Wasser im Untergrund versickert und der Bach abschnittsweise trockengefallen ist. "Ob sich diese Schäden jemals wieder beheben lassen, ist fraglich", betont der LBV-Biologe Beran. "Der Eingriff zerstörte auch Lebensräume geschützter Arten wie Geflecktem Knabenkraut, Sumpfherzblatt, dem Thymian-Ameisenbläuling und anderer seltener Schmetterlinge für viele Jahre."

Aus Sicht des LBV müssen die Verantwortlichen für diesen unrechtmäßigen Eingriff unbedingt zur Rechenschaft gezogen werden. "Verstöße gegen naturschutzrechtliche Verordnungen sind kein Kavaliersdelikt und müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden", so LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. "Wir erhoffen uns von diesem Fall eine klare Signalwirkung, damit derartige Verstöße in Zukunft nicht mehr vorkommen und die Schönheit von Bayerns Natur nicht noch weiter zerstört wird." Neben der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert der LBV entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie eine empfindliche Geldstrafe.

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