Bei dem betroffenen Bereich handelte es sich um den einzigen Bereich des Rappenalpbaches, der bisher weitläufige Schotterfluren und einen mäandernden Wasserlauf aufwies. Zweck der strengen Schutzgebietsverordnung war unter anderem der unveränderte Erhalt des natürlichen Gewässers und die Wiederherstellung der fließgewässertypischen Eigendynamik. "Der erfolgte massive Eingriff, für den keine behördliche Genehmigung vorlag und die so auch niemals erfolgt wäre, führt den Schutzzweck ad absurdum", kritisiert der LBV-Geschäftsführer.
Die vorgenommenen Arbeiten haben die wasserführende Schicht der Gewässersohle so beschädigt, dass das Wasser im Untergrund versickert und der Bach abschnittsweise trockengefallen ist. "Ob sich diese Schäden jemals wieder beheben lassen, ist fraglich", betont der LBV-Biologe Beran. "Der Eingriff zerstörte auch Lebensräume geschützter Arten wie Geflecktem Knabenkraut, Sumpfherzblatt, dem Thymian-Ameisenbläuling und anderer seltener Schmetterlinge für viele Jahre."
Aus Sicht des LBV müssen die Verantwortlichen für diesen unrechtmäßigen Eingriff unbedingt zur Rechenschaft gezogen werden. "Verstöße gegen naturschutzrechtliche Verordnungen sind kein Kavaliersdelikt und müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden", so LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. "Wir erhoffen uns von diesem Fall eine klare Signalwirkung, damit derartige Verstöße in Zukunft nicht mehr vorkommen und die Schönheit von Bayerns Natur nicht noch weiter zerstört wird." Neben der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert der LBV entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie eine empfindliche Geldstrafe.
1909 gegründet ist der LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. – der älteste Naturschutzverband in Bayern und zählt aktuell über 115.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Der LBV setzt sich durch fachlich fundierte Natur- und Artenschutzprojekte sowie Umweltbildungsmaßnahmen für den Erhalt einer vielfältigen Natur und Vogelwelt im Freistaat ein. Mehr Infos: www.lbv.de/ueber-uns.
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