Die – Achtung, sperriges Wort – Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen wurde angepasst. Nun ist die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Menschen aufgehoben. „Ab sofort greift die Eigenverantwortung. Denn auch die Pflicht, ein positives Schnelltestergebnis durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen, entfällt beispielsweise“, sagt Gesundheitsdezernent und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak in Hinblick auf die angepasste Verordnung.

Wie das Land Hessen mitteilt, sei die Aufhebung der Isolationspflicht das Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Landesregierung habe daher verschiedene Regelungen angepasst.

Für positiv getestete Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske abgenommen werden, allerdings sollten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Weiterhin gilt bei positivem Test ab sofort ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Dabei inbegriffen sind sowohl Besucher als auch Personal. Menschen, die in den Einrichtungen behandelt oder betreut werden, sind ebenso ausgenommen wie Polizei- oder Rettungskräfte.

Dringend empfohlen ist im Fall einer Infektion mit Symptomen eine fünftägige freiwillige häusliche Isolation – ohne Besuch. Erst wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind, sollte die Isolation beendet werden.

Die Aufhebung der Isolationspflicht gilt auch für die Menschen, die sich aufgrund bisheriger Regelungen in häuslicher Absonderung befinden.

Aktuell ist die Lage in den Krankenhäusern und einer hessenweiten Hospitalisierungsrate von 5,07 verhältnismäßig entspannt. Sollte sich das ändern, seien weitere Beratungen und Entscheidungen möglich, teilt die Landesregierung mit.

Wie der Vogelsbergkreis abschließend mitteilt, wird aufgrund der geänderten Verordnungslage das Corona-Update bis auf weiteres einmal wöchentlich am Freitag herausgegeben.

Hinweise und Informationen zu Covid-19 – auch im schulischen Umfeld – sowie die aktuellen Verordnungen sind auf www.vogelsbergkreis.de zu finden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Christian Lips
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel