Das Amtsgericht Oldenburg hatte am 01.05.2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutschen Lichtmiete AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Weiß bestellt. Im Vorfeld erfolgte bereits im Dezember 2021 eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumen durch die Staatsanwaltschaft sowie die Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg. Mittlerweile wurden die Ermittlungen auch ausgeweitet und es kam zu weiteren Durchsuchungen.

Viele Anleger hatten über die drei Investitionsgesellschaften Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH und Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH Direktinvestments in Leuchten getätigt. Wie mittlerweile feststeht, haben dabei etliche Direktinvestoren nie Eigentum an einer Leuchte erworben, da die an sie verkauften Leuchten tatsächlich nie produziert wurden. In anderen Fällen lag der angegebene Wert der Leuchten zum Zeitpunkt des Verkaufs nach derzeitigen Erkenntnissen vielfach unter dem tatsächlichen Wert.  Viele Anleger hatten ihre Investitionsentscheidung aufgrund einer Beratung durch einen Anlageberater getroffen. In den der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bisher aus dem Mitgliederkreis bekannten Fällen dürfte nach Einschätzung von einem durch die SdK beauftragten Rechtsanwalt meistens keine sachgerechte Aufklärung über die bestehenden Risiken erfolgt sein. Den betroffenen Anlegern könnten folglich Schadensersatzansprüche zustehen. Demnach wären solche Anleger so zu stellen, als hätten sie die Anlage nie getätigt. Die SdK hat daher eine Plattform eingerichtet, auf der sich Anleger, die ein Direktinvestment getätigt haben, registrieren und Angaben zur Beratungssituation machen können. Wir werden diese Daten durch einen Rechtsanwalt auswerten lassen. Für Fälle mit hinreichender Erfolgsaussicht beabsichtigen wir, eine Prozessfinanzierungsgesellschaft einzubinden, um eine kostenlose Geltendmachung der Ansprüche zu ermöglichen.

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