Bisher werden die Corona-Impfungen über die Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Es war vorgesehen, dass diese bis April 2023 verlängert wird, um dann unter Umständen neu strukturiert zu werden. So soll sichergestellt werden, dass die Durchführung und Umsetzung der Corona-Impfkampagne während der Hochinzidenzmonate im Winter gewährleistet ist. Dies war und ist die Grundlage für eine erfolgreiche Impfkampagne in Deutschland, die maßgeblich von Hausärztinnen und Hausärzten getragen wurde. Dem Vernehmen nach ist nun vorgesehen, die Impfverordnung Ende des Jahres auslaufen zu lassen und die Impfungen kurzfristig und ohne weitere Vorbereitungen in die Regelversorgung zu überführen. Eine solche Überführung wird nicht bis zum 01. Januar 2023 möglich sein, da die Selbstverwaltung einen zeitlichen Vorlauf benötigt, um notwendige vertragliche und administrative Rahmenbedingungen zu schaffen. Daher ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass die Abwicklung und die Vergütung der Corona-Impfungen nach dem 01. Januar 2023 nicht sichergestellt ist. Der Deutsche Hausärzteverband und seine 18 Landesverbände warnen die politischen Akteure ausdrücklich und auf das Schärfte davor, die Impfkampagne derart zu sabotieren.
„Die Corona-Impfungen sind und bleiben unser schärfstes Schwert gegen schwere Corona-Verläufe. Vor diesem Hintergrund wäre es schlichtweg unverantwortlich und ein gefährliches Spiel mit dem Feuer, die Corona-Impfverordnung jetzt planlos auslaufen zu lassen. Noch ist Zeit, dieses Unterfangen zu stoppen und wie geplant die Verordnung bis April 2023 zu verlängern“, sagte Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, erste Stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes.
Ein weiteres Risiko in diesem Zusammenhang ist, dass die impfenden Ärztinnen und Ärzte einem massiven Regressrisiko, also finanziellen Sanktionsandrohungen, ausgesetzt werden könnten. Hintergrund ist, dass die Ärztinnen und Ärzte das Risiko tragen würden, wenn sie zu viele Impfdosen bestellen. Bis heute ist der Impfstoff nur in Mehrdosenbehältnissen verfügbar. Sobald das Behältnis geöffnet wurde, ist der Impfstoff nur wenige Stunden haltbar. Wenn, wie es aktuell häufig der Fall ist, nur ein oder zwei Impflinge pro Tag in die Praxis kommen, dann muss der Rest vernichtet werden. Sofern die Impfverordnung nun ausläuft, müssten die Ärztinnen und Ärzte unter Umständen für die überschüssigen Impfdosen finanziell geradestehen müssen.
„Dieses Vorgehen ist komplett unausgegoren. Corona-Impfungen wären plötzlich mit einem großen finanziellen Risiko für die Hausärztinnen und Hausärzte verbunden. Die Kolleginnen und Kollegen wissen nicht, woher sie ab 01. Januar Impfstoffe bekommen sollen, wie sie die Impfung abrechnen und welche finanziellen Risiken auf sie zukommen. Diese Unsicherheit ist unverantwortlich. Die zuständigen Ministerinnen und Minister müssen dieses Vorhaben unbedingt stoppen,“ so Beier weiter.
Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.
Bleibtreustr. 24
10707 Berlin
Telefon: +49 (2203) 5756-0
Telefax: +49 (30) 88714373-40
http://haev.de
Telefon: +49 (30) 88714373-60
E-Mail: pressestelle@hausaerzteverband.de