Sharkproject begrüßt die Entscheidung der Konferenz der Vertragsparteien (CoP19), alle Requiemhaie und den Bonnethead-Hai zusammen mit dem Rest der Hammerhai-Familie, als so genannte Lookalike-Arten, in Anhang II aufzulisten, nachdem die endgültige Bestätigung durch das Plenum am 25. November 2022 erfolgte. Obwohl der Vorschlag durch wichtige Vertragsparteien wie Kanada, Japan, Peru und die Vereinigten Staaten abgelehnt wurde, was auf das Interesse einiger dieser Länder am weltweiten Handel mit Haifischflossen zurückzuführen ist, wurden die Vorschläge bereits letzte Woche mit überwältigender Mehrheit angenommen und nun vom Plenum bestätigt.

Der Antrag Panamas, alle Requiem-Haie einzubeziehen, wurde von der EU und mehr als 40 anderen CITES-Parteien unterstützt und es wird damit die umfassendste Handelsmaßnahme sein, die jemals für diese stark überfischten Top-Prädatoren in unseren Ozeanen ergriffen wurde. Der internationale Handel mit allen Arten, die in Anhang II aufgeführt sind, wird dadurch geregelt, dass die Behörden der Ausfuhrländer bzw. bei Einfuhr aus der Hohen See die Behörden des Einfuhrlandes bescheinigen müssen, dass die gehandelten Mengen nachhaltig gewonnen wurden und das Überleben der Population in einem Gebiet nicht gefährden.

Sharkproject begrüßt außerdem sehr die Haltung der Europäischen Union, mit ihrem Vorschlag den Bonnethead-Hai zusammen mit den übrigen Hammerhai-Arten, die noch nicht auf der Liste standen, aufzulisten, sowie dem Antrag, alle Gitarrenfische in Anhang II aufzunehmen.

Die Anzahl der Arten, die im Rahmen dieser drei Vorschläge aufgenommen wurden, erhöht die CITES-Überwachung und -Regulierung von bisher 25 % auf nunmehr 90 % aller weltweit für ihre Flossen gehandelten Haiarten.

Der Beschluss der COP19-Parteien, Haie vor nicht nachhaltigem Handel zu schützen, könnte dazu führen, dass die regionalen Fischereiorganisationen endlich wirksame Bewirtschaftungsmaßnahmen einführen und umsetzen, um damit die Überfischung zu stoppen und die Gesamtsterblichkeit der aufgelisteten Haiarten zu verringern.

Die regionalen Fischereiorganisationen (RFO) sollten sich nun auf längst überfällige Maßnahmen zum wirksamen Management von Haien-Beständen verständigen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung von Fangkontrollregeln und Fangstrategien, unter anderem auch für Blauhaie, der weltweit am stärksten befischten Haiart. Auch für andere Haiarten, die von den RFMO-Fischereien entweder als Ziel- oder als Beifangart gefangen werden, sind zumindest Begrenzungen der Gesamtmortalität bei voller Zuteilung der Fangquoten je Nation erforderlich.

Die Aufnahme in den CITES-Anhang II sollte daher als Anreiz für die Umsetzung wirksamer Managementmaßnahmen gesehen werden, da CITES zwar den Handel mit gelisteten Arten regelt, aber dennoch erlaubt, dass der Handel auf der Grundlage der CITES „Non-Detrimental Findings“ (NDF; Nachhaltigkeitsprüfung) fortgesetzt werden kann, sofern eine nachhaltige Bewirtschaftung nachgewiesen wurde.

Und es gibt bereits perfekte Beispiele, wie die Aufnahme in Anhang II des CITES-Übereinkommens die Umsetzung wirksamer Managementmaßnahmen erfolgreich vorantreiben kann. Wie die Verabschiedung eines Wiederaufbauplans für den erschöpften Bestand des Kurzflossen-Makos im Nordatlantik durch die ICCAT im Jahr 2021. Oder die Einführung von Fangbeschränkungen und -zuteilungen für den Bestand im Südatlantik in der vergangenen Woche auf der diesjährigen Kommissionssitzung von ICCAT. Hier wurden jeweils jahrelang praktisch keine Fortschritte erzielt, obwohl Fischereiwissenschaftler gewarnt hatten, dass der nördliche Bestand bereits überfischt ist und der südliche Bestand auf der Grundlage der Bestandsdaten von 2015 zumindest von Überfischung bedroht ist.

Über SHARKPROJECT

Sharkproject ist eine Artenschutzorganisation, die sich für den Schutz der Haie und ihres marinen Lebensraumes einsetzt. Neben Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu Meeresschutzthemen engagiert sich Sharkproject v.a. auch für ein globales Umdenken in Bezug auf die Nutzung unserer Meere, wirklich nachhaltige Fischerei, Beifangreduzierung und die Errichtung von Schutzgebieten.  Alle Mitarbeitenden arbeiten ehrenamtlich und alle Spendengelder kommen direkt Haischutz-Projekten zugute. Neben der Dachorganisation Sharkproject International gibt es Landesorganisationen in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Sharkproject ist Mitglied der Deep Sea Conservation Coalition (DSCC) und setzt sich für ein Moratorium gegen den Tiefseebergbau und die Einstellung von zerstörerischen Fangmethoden ein.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SHARKPROJECT
Ottostrasse 13
63150 Heusenstamm
Telefon: +49 (6104) 670984
Telefax: +49 (69) 986453-30
http://www.sharkproject.org

Ansprechpartner:
Tina Reiterer
Telefon: +43 (66) 45381530
E-Mail: t.reiterer@sharkproject.org
Dr. Iris Ziegler
Telefon: +49 (174) 3795190
E-Mail: i.ziegler@sharkproject.org
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel