Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Techniken gezüchtet wurden, müssen einem praktikablen Regelungsregime unterliegen. Dies ist zwingend notwendig, um die akuten Herausforderungen der Landwirtschaft zu bewältigen sowie weltweiten Handel und damit Ernährungssicherung zu gewährleisten, fordert DER AGRARHANDEL (DAH) anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu neuen genomischen Techniken (NGT) im Bundestag gestern.

Aus Sicht des DAH ist es nicht nachvollziehbar, dass Pflanzen, die aus NGT hervorgegangen sind, nach europäischem GVO-Recht reguliert werden, obwohl NGT-Pflanzen sich nicht von Pflanzen unterscheiden, die auf natürliche Wiese entstanden oder aus klassischen Mutageneseverfahren hervorgegangen sind. „Sollte sich die EU in Bezug auf neue innovative Pflanzenzüchtungstechniken weiterhin auf einen rechtlichen Alleingang begeben, werden sich die bereits bestehenden Standortnachteile für Wirtschaft und Wissenschaft weiter verschärfen“ mahnt DAH-Geschäftsführer Martin Courbier. „In Anbetracht des weltweit zunehmenden Konsens, dass NGT-Pflanzen nicht als GVO zu regulieren sind, würde eine europäische Abschottung zu massiven Hindernissen und nicht kalkulierbaren Risiken im internationalen Welthandel führen“ erklärt Courbier weiter. Agrarhandelsunternehmen in Deutschland und der EU benötigen ein weltweit einheitliches level playing field um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Chancen zu ignorieren, die neue Züchtungstechnologien bieten, um die Ziele des europäischen Green Deals sowie eine nachhaltigere und produktivere Landwirtschaft zu ermöglichen, wäre angesichts des Klimawandels, der wachsenden Weltbevölkerung und der akuten Nahrungsmittelkrise weder sinnvoll noch angemessen.
„50 % der Zugewinne der landwirtschaftlichen Produktivität wurden in der Vergangenheit durch neue Sorten von Nutzpflanzen und innovative Züchtung ermöglicht“, so Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Universität Passau als Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung.  DER AGRARHANDEL begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die EU-Gesetzgebung von NGT-Pflanzen im kommenden Jahr anzupassen daher ausdrücklich und unterstützt eine Offenheit gegenüber Innovationen in der Landwirtschaft. Dass diese Offenheit nicht zwangsweise mit Deregulierung gleichzusetzen ist, zeigen Transparenzinitiativen von Züchtungsunternehmen sowie die breite Unterstützung des europäischen und deutschen Sortenschutzes. 

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