Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus sind deutlich defizitär. Im Durchschnitt sind 34 Prozent der anfallenden Kosten nicht durch die Erlöse gedeckt. Damit zeigt sich dringender Handlungsbedarf bei der Vergütungsgestaltung in Krankenhäusern für Leistungen nach § 115b SGB V.

Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), die die Kosten und Erlöse für ausgewählte Leistungen vergleicht. Dazu wurde aus 14 Leistungsbereichen des Kataloges für ambulant durchführbare Leistungen (AOP) der jeweils fallstärkste Eingriff ausgewählt. Bundesweit haben 45 Krankenhäuser Kosten- und Erlösdaten zu rund 18.500 Fällen geliefert (4 Prozent der Krankenhäuser, die Leistungen gem. § 115b SGB V erbringen).

Im Ergebnis stellt die Studie fest, dass strukturelle Rahmenbedingungen ambulanter Operationen im Krankenhausumfeld durch die anzuwendende Gebührenordnung (EBM) als auch durch die derzeitigen im AOP-Vertrag festgelegten Ausgestaltungen des § 115b SGB V nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dazu zählen z.B. im Krankenhausbereich deutlich höhere Personalkosten, vollkommen andere Personalqualifikationen im ambulanten Krankenhausumfeld sowie eine nicht sachgerechte Vergütung der Sachkosten, die überdies noch mit einem Selbstbehalt einhergeht, den die Krankenhäuser eigenständig tragen müssen. Damit ist die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus systematisch benachteiligt.

„AOP-Leistungen sind für Krankenhäuser nicht sachgerecht finanziert. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist zur Vergütung dieser Leistungen für Krankenhäuser nicht geeignet. Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus auskömmlich zu vergüten, ist dringend nötig, um die Ambulantisierung im Krankenhaus nachhaltig zu unterstützen und zu beschleunigen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.903 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 19 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 122 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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