- 662 100 Personen in Strafverfahren verurteilt
- Knapp ein Viertel aller Verurteilungen erfolgten aufgrund von Verkehrsdelikten
- Rund 1 100 Personen wegen illegaler Autorennen verurteilt
Im Jahr 2021 wurden rund 662 100 Personen von deutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 37 200 beziehungsweise 5,3 % Verurteilte weniger als im Vorjahr. Damit setzte sich die seit Jahren tendenziell rückläufige Entwicklung der Zahl an Verurteilungen fort.
Weniger Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten, Anteil an Verurteilungen aber fast unverändert
Wegen Straßenverkehrsdelikten wurden im Jahr 2021 insgesamt 157 500 Personen verurteilt. Das waren zwar rund 10 500 oder 6,2 % weniger Verurteilte als im Vorjahr, allerdings blieb der Anteil an allen Verurteilungen mit 23,8 % ähnlich hoch wie im Vorjahr (24,0 %). Als Verkehrsdelikte zählen keine Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, sondern ausschließlich Straftaten im Straßenverkehr, die im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt sind. Beispielsweise gab es 27 800 Verurteilungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, 10 100 Verurteilungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und 500 Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung. Unter die Straßenverkehrsdelikte fallen auch verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB. Diese Strafvorschrift wurde im Oktober 2017 eingeführt. Seitdem sind von Jahr zu Jahr mehr Verurteilungen zu verzeichnen. 2021 gab es insgesamt rund 1 100 rechtskräftige Verurteilungen gegenüber rund 700 im Jahr 2020 und rund 100 im Jahr 2018.
Weniger Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten
Die übrigen 504 600 Verurteilungen im Jahr 2021 erfolgten wegen anderer Delikte. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Rückgang um 26 700 Personen beziehungsweise 5,0 %. Den größten Anteil unter den Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs hatten im Jahr 2021 wie bereits in den Vorjahren die Eigentums- und Vermögensdelikte. 2021 wurden 117 900 Personen nach dem StGB wegen Betrug und Untreue verurteilt. Dies waren 7 000 Personen beziehungsweise 5,6 % weniger als im Vorjahr. Ihr Anteil blieb mit 17,8 % aller Verurteilungen jedoch ähnlich hoch (2020: 17,9 %). Die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahl und Unterschlagung ging um 14 400 Personen oder 14,0 % auf 88 000 zurück auf einen Anteil von 13,3 % aller Verteilungen im Jahr 2021. Rückläufig war auch die Zahl der Verurteilungen wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit um 5 600 beziehungsweise 10,1 % auf 49 600.
In einzelnen Deliktbereichen gab es gegenläufige Entwicklungen: So stieg die Zahl der Verurteilungen wegen Beleidigung um 1 000 beziehungsweise 3,8 % auf 27 900. Die Zahl der wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Verurteilten stieg um 1 000 oder 10,1 % auf 10 300. Allerdings ist hier ein Vergleich mit den Vorjahren nicht oder nur eingeschränkt möglich, da im Sexualstrafrecht Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen wurden.
Geldstrafe weiterhin häufigste Sanktionsart
Von allen 662 100 rechtskräftigen Verurteilungen im Laufe des Kalenderjahres 2021 war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht wie bereits in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. So wurden insgesamt 524 600 Personen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das entspricht 79,2 % aller rechtskräftigen Verurteilungen. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest wurde bei 90 900 Personen (13,7 % aller rechtskräftigen Verurteilungen) entschieden. Bei den übrigen 46 600 Verurteilungen (7,0 % aller rechtskräftigen Verurteilungen) wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an. 7 300 Personen erhielten eine Jugendstrafe, 31 600 Zuchtmittel und 7 700 Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Weitere Informationen:
Diese Ergebnisse stammen aus der Sanktionsstatistik zur gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik. Sie zeigt, wie Strafverfahren von deutschen Gerichten auf welche Art sanktioniert wurden. Weitere Ergebnisse zu Sanktionsarten enthält die Fachserie 10, Reihe 3, Strafverfolgung, 2021.
Nicht Gegenstand der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik sind das Fallaufkommen innerhalb eines Berichtsjahres und Merkmale der Straftat. Somit lassen sich mit dieser Statistik nur bedingt Rückschlüsse auf die Auswirkungen von Sonderereignissen wie beispielsweise die Corona-Pandemie auf das Kriminalitätsgeschehen ziehen. Das Statistische Bundesamt hat eine Sonderauswertung der Justizstatistiken zu möglichen Corona-Effekten durchgeführt. Für Polizeistatistiken hat das Bundeskriminalamt einen Bericht zur Kriminalitätsentwicklung im Corona-Kontext herausgegeben.
Die in einem Kalenderjahr statistisch erfasste Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen am Ende eines Strafverfahrens kann durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden wie beispielsweise: Änderungen im Anzeigeverhalten bei der Polizei am Anfang des Strafverfahrens, Maßnahmen von Polizei und Kriminalprävention, Dauer der Ermittlungsverfahren, zwischenzeitliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder auch Änderungen der Zuständigkeiten oder der Sanktionierungspraxis der Gerichte sowie Zahl und Struktur der Strafverfahren, die durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wurden. Eine Einordnung der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik in den Kontext anderer Polizei- und Justizstatistiken liefert der am 5. November 2021 von BMI und BMJV veröffentlichte 3. Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung.
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