Sechs Milliarden Euro sollen die Krankenhäuser als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erhalten. So hat es das Bundeskabinett gestern festgelegt. “Die geplanten Finanzhilfen sind ein guter erster Schritt. Und es hört sich erstmal viel an, ist es aber leider nicht. Die Finanzhilfen sind eher Vergangenheitsbewältigung als Zukunftssicherung“, konstatiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings.

Obwohl das Finanzierungssystem der Krankenhäuser für den Laien schwer bis gar nicht durchschaubar ist, sollten die Zahlen, die jetzt auf dem Tisch liegen, vollkommen nachvollziehbar sein. Die Preise für ihre Leistungen werden den Krankenhäusern vorgeschrieben. Für 2022 wurden sie mit einem Plus von 2,3 Prozent festgelegt – die sogenannte Veränderungsrate. Schon zu diesem Zeitpunkt lag die Inflationsrate aber bei fünf Prozent. Inzwischen sind es bekanntlich zehn Prozent. „Unsere Preise verharren jedoch nach wie vor bei einem Plus von nur 2,3 Prozent, so dass in nur einem Jahr seit November 2021 eine Unterfinanzierung in Milliardenhöhe entstanden ist, die von den jetzt gewährten Gnadengelder des Gesetzgebers nicht ausgeglichen wird. Hier hätte längst mit einer rechtzeitigen Erhöhung der Rate gegengesteuert werden müssen. Wir haben schon 2021 diese Lage kommen sehen und gewarnt – weder Selbstverwaltung noch Politik reagierten“, so der VKD-Präsident.

Während die Krankenhäuser ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag erfüllt haben, blieb ihnen der Gesetzgeber die Finanzierung dafür zum großen Teil schuldig. Dr. Düllings: „Wir können das als eine Art Enteignung bezeichnen, denn darauf läuft es jetzt hinaus. Die zugesagten Hilfen schließen im Wesentlichen die Lücken der Vergangenheit, werden aber als Vorsorge für die Zukunft verkauft. Sie geben definitiv keine Sicherheit für die Zukunft. Das kommende Jahr wird daher noch brisanter für den Bestand vieler Kliniken. Viele Möglichkeiten, aus dieser Krise absehbar gut herauszukommen, haben die Kliniken nicht. Sie können ihre Kosten nicht weitergeben, können auch Teile ihres Angebots oft nicht abbauen und sind nach den Feststellungsbescheiden der Länder verpflichtet, mit den festgelegten Versorgungsangeboten die Patientenversorgung sicherzustellen.

Als VKD fordern wir daher: Die Mittel, die jetzt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Krankenhäuser freigegeben werden sollen, müssen durch weitere Ausgleichsregelungen so weit aufgestockt werden, dass die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser“ nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gewährleistet ist.

Der gestrige Kabinettsbeschluss gibt den Kliniken zudem wenig Klarheit, wann und in welcher Form die Mittel fließen werden. Nur, dass es wieder sehr bürokratisch wird, scheint schon klar zu sein. Jedes Krankenhaus, das wegen fehlender Hilfen im nächsten Jahr schließen muss, geht auf das Konto der Politik. Das ist die Adresse, an die sich die Bürger dann wenden müssen.

Die Probleme sind inzwischen hochbrisant. Und dabei geht es nicht nur um das Versprechen eines Bundesministers. Bund und Länder erfüllen weiterhin nicht annähernd das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Es ist für uns alle in den Krankenhäusern zurzeit sehr belastend und auch frustrierend. Wenn das Versprechen des Bundesgesundheitsministers „Kein Krankenhaus wird ein Problem bekommen, weil es Inflation nicht bezahlen kann, den Strom nicht bezahlen kann oder das Gas nicht bezahlen kann“ gilt, dann muss solange daran gearbeitet werden – auch am Wochenende, denn die Krankenhäuser arbeiten auch am Wochenende – bis das Versprechen erfüllt ist.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V.
Oranienburger Straße 17
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 288859-11
Telefax: +49 (30) 288859-15
http://www.vkd-online.de

Ansprechpartner:
Dr. Falko Milski
Telefon: +49 (3821) 700100
E-Mail: gf@bodden-kliniken.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel