„Im Vergleich zum ursprünglich geplanten Ausschreibungsvolumen von 1200 MW wurde mit 609 MW realisiertem Zuschlagungsvolumen nur rund die Hälfte der Zielsetzung erreicht. Das zeigt Handlungsbedarf für Verbesserung. Die derzeitige Politik – Stichwort Erlösabschöpfung – führt dagegen zu Verunsicherung. Die erneute Unterzeichnung ist Ergebnis dieser Verunsicherung in der Branche und zeigt strukturelle Probleme für Solarparks. Schon allein die Debatte um eine Erlösabschöpfung hat Investitionen zurückgehalten. Momentan fehlt schlicht die Planungssicherheit, dass sich ein bezuschlagtes Projekt rechnet. Der durchschnittliche Zuschlag von 5,80 Cent pro Kilowattstunde deckt nicht alleine die Kosten. Umso wichtiger ist, dass die Strompreisbremse im parlamentarischen Verfahren jetzt so korrigiert wird, dass die Finanzierung gesichert ist und Projekte – wie marktüblich – über PPAs abgesichert werden können. Andernfalls wird der Ausbau von Solarparks 2023 deutlich hinter den Zielen zurückbleiben. Neue förderfähige Erneuerbare-Energie-Anlagen sollten daher grundsätzlich von der Abschöpfung ausgenommen werden. Zugleich sollten die künftigen Ausschreibungshöchstwerte die gestiegenen Zinskosten berücksichtigen.
Die Bundesnetzagentur hat erneut das Ausschreibungsvolumen als Ursache der Unterzeichnung ausgemacht. Das teilen wir so nicht. Das ursprüngliche Ausschreibungsvolumen von 1200 MW war durch die sogenannte endogene Mengensteuerung bereits deutlich reduziert worden, was als Maßnahme für mehr Zubau nicht taugt. Stattdessen gibt es viele handfeste Probleme in der Praxis: fehlende Flächen, steuerliche Fragen bei der Hofübergabe von Flächen mit Solarparks, nicht beginnende oder stagnierende Bebauungsplanverfahren, vollkommen verzerrte Kosten für die Netzanschlussleitungen und langsame Prozesse bei Genehmigungen und Netzanschlüssen. Diese Probleme sind lösbar, wenn schnell die richtigen und wirksamen Hebel in Bewegung gesetzt werden.“
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