Ohne Auslandsschutz wird der Rücktransport zur Kostenfalle
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für vorübergehende Auslandsreisen eine der wichtigsten Versicherungen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversorgung besteht – und auch nur in Höhe der im Reiseland üblichen Leistungen. Der medizinische Rücktransport nach Deutschland ist hingegen nicht mitversichert. „Zieht sich beispielsweise ein Skifahrer bei einem Sturz eine schwere Verletzung zu und muss deshalb zurück in die Heimat, müsste er die Kosten des Krankenrücktransports selbst tragen. Gerade aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, für den Auslandsaufenthalt zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen“, sagt Boss. Auch für Privatversicherte kann die Auslandsreisekrankenversicherung sehr wichtig sein, insbesondere, wenn ihre private Krankenversicherung die Kosten für den Rücktransport nicht übernimmt. Mehr Infos finden Sie hier im Infoblatt Reiseversicherungen.
Sofern Reisende unter chronischen Krankheiten leiden, ist ein privater Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen unter Umständen nicht möglich. „Dann sollten sich gesetzlich Versicherte unbedingt vor Reiseantritt an ihre Krankenkasse wenden“, sagt Boss. Mehr zum Thema „Chronisch krank in den Urlaub“ finden Sie hier in unserem BdV-Blog.
Übrigens: Mit einem Bier auf der Après-Ski-Party riskieren Versicherte bei einigen Anbietern ihren Versicherungsschutz. Denn in den Vertragswerken einiger Reiseversicherer verstecken sich Klauseln, die Leistungen nach Alkohol- oder Drogenkonsum ausschließen. Verbraucher*innen sollten daher darauf achten, dass medizinische Behandlungen nach dem nicht-suchtbedingten Konsum von Rausch-/Betäubungsmitteln (z. B. Alkohol oder Drogen) mitversichert sind.
Haftpflichtversicherung gehört zur Grundausstattung
Schädigt man bei einer Skifahrt eine andere Person, können die finanziellen Folgen immens sein. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Im Schadenfall leistet sie Schadensersatz an die geschädigte Person. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – notfalls auch vor Gericht. Teilweise müssen Skifahrer*innen eine Privathaftpflichtversicherung nachweisen – z. B. in den Skigebieten in Italien.
Unfallversicherung zahlt Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze
Verletzt man sich bei einer Skifahrt und trägt eine Invalidität davon, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Sie greift in der Regel weltweit und kann einen möglichen Kapitalbedarf sichern, der nach einem Unfall entsteht – beispielsweise für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung.
Müssen Wintersportler*innen aufgrund eines Unfalls von Rettungskräften geborgen werden, können Kosten im fünfstelligen Bereich anfallen. „Man sollte daher unbedingt darauf achten, dass die Unfallversicherung auch die Kosten für unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze in ausreichender Höhe übernimmt“, sagt Boss. Hierfür sollten Kosten von etwa 25.-30.000 Euro abgesichert sein. Weitere Informationen zum Thema Unfallversicherung finden Sie hier in unserem Blogbeitrag sowie hier im Infoblatt – einschließlich der wichtigen Kriterien eines guten Tarifs.
Arbeitskraftsicherung: Schwere Skiverletzungen können Job kosten
Verletzen sich Skibegeisterte so schwer, dass sie ihren Job nicht mehr ausüben können, leisten Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen eine vereinbarte monatliche Rente. Diese Absicherungen zählen auch unabhängig von Skireisen zu den wichtigsten Verträgen. Mehr zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de
E-Mail: presse@bundderversicherten.de