Am Dienstag, den 06. Dezember, hat die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingesetzte Krankenhauskommission in ihrer dritten Stellungnahme eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung skizziert. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht viele gute Ansätze in den Vorschlägen, die das Potenzial für eine bessere Gesundheitsversorgung hätten.

„Eine grundlegende Reform, die sich daran orientiert, was die Menschen an pflegerischer und medizinischer Versorgung wirklich brauchen und die sektorenübergreifend angelegt wird, ist überfällig“, kommentiert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK, die Reformvorschläge der Krankenhauskommission. „Die Vorschläge haben das Potenzial, das Gesundheitssystem zu verbessern und dabei die Rolle der professionellen Pflege zu stärken. Es hängt nun davon ab, wie die Reform im Detail ausgestaltet wird.“

In der Krankenhausfinanzierung sollen die Fallpauschalen (DRG) zukünftig eine geringere Rolle spielen, indem mit Vorhaltebudgets eine zusätzliche Finanzierungssäule eingebaut wird. „Damit werden die Fehlanreize durch das Fallpauschalensystem, das Quantität statt Qualität und Versorgungsbedarf honoriert hat, zwar nicht vollständig eliminiert, aber in der vorgeschlagenen Berechnung der Vorhaltebudgets zumindest begrenzt“, bewertet Bienstein den Vorschlag. „Es ist richtig und wichtig, dass das Pflegebudget weiterhin unangetastet bleibt!“

Die Zuordnung von Krankenhäusern zu Versorgungsstufen, die von den Leveln eins bis drei mit Untergruppierungen gehen sollen, befürwortet der DBfK. „Für uns ist wichtig, dass die einheitlichen Kriterien, nach denen Häuser den Leveln 1–3 zugeordnet werden sollen, die Zusammensetzung und Qualifikationsanforderungen in den Pflegeteams berücksichtigen“, fordert Bienstein. „Die Level 1i-Häuser, die unter pflegerischer Leitung stehen sollen, werden aus unserer Sicht eine Schlüsselrolle für die Reform und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in den Regionen übernehmen“, so Biensteins Einschätzung. „Hier kommt es darauf an, dass Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen wie Community Health Nurses und Advanced Practice Nurses eingesetzt werden. Auch die Level 3-Kliniken, in denen die Maximalversorgung angeboten wird, müssen akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in den Teams einsetzen, um die hochkomplexen Fälle pflegerisch gut versorgen zu können. Spitzenmedizin ohne Spitzenpflege funktioniert nicht.“

Die Vorschläge der Kommission bieten dem DBfK zufolge auch die Chance, die notwendigen Strukturen aufzubauen, um tagesstationäre Leistungen tatsächlich effizienter zu erbringen. Positiv erscheint vor allem, dass die Profession Pflege mehr Verantwortung übernehmen und ihre Kompetenzen vollständig einbringen kann. „Wir werden uns aktiv und konstruktiv an einer sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung im Sinne der Bevölkerung beteiligen. Die Reformpläne können eine Aufwertung des Pflegeberufs bedeuten, die dringend notwendig ist. Wir als DBfK sind bereit, unsere Expertise in eine grundlegende Reform einzubringen. Hoffentlich bringen Bund und Länder den Mut dafür auf“, so Bienstein.

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