„Mit dem Digitalisierungsgesetz kommen wir der Echtzeitenergiewirtschaft ein großes Stück näher – Deutschland holt auf“, lobt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Das BMWK hatte am 8. Dezember 2022 den Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende veröffentlicht. Der bne hat dazu ausführlich Stellung bezogen.
Ein echter Gamechanger sind die neue Preisobergrenze für die bislang viel zu teuren Geräte und die anteilige Kostenübernahme durch die Netzbetreiber. „Mit einer Preisobergrenze von 20 Euro pro Jahr werden Geschäftsmodelle attraktiv, die auf einem einfachen Messen beruhen, etwa variable Stromtarife. Dass die Netzbetreiber stärker an den Kosten für die Smart Meter Gateways beteiligt werden, ist folgerichtig. Schließlich profitieren sie von den übermittelten Daten für die nötige Netzzustandsüberwachung“, so Busch. Auch die Vereinfachungen bei der sicheren Lieferkette führen zu einem wichtigen Abbau von Hürden.
Die Rolle des Wettbewerbs für eine effiziente Energiewende wird allerdings deutlich unterschätzt. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) werden sogar geschwächt. Der Entwurf sieht vor, dass bereits verbaute freie Messsysteme nur noch bis zum Einbau eines Smart Meters genutzt werden dürfen. „Innovative wettbewerbliche Messtellenbetreiber werden abgestraft, weil der grundzuständige Betreiber jederzeit einen Austausch anordnen kann. Damit endet dann abrupt die Vertragsbeziehung zwischen wettbewerblichem Messstellenbetreiber und Anschlussnehmer. Diese Änderung entzieht wettbewerblichen Messstellenbetreibern die Geschäftsgrundlage“, warnt Busch. Der bne fordert einen Investitionsschutz für Messsysteme, z.B. in Form einer Ausgleichszahlung an den wMSB. Auch die neu geschaffene Marktrolle des Auffangmessstellenbetreibers schadet dem Wettbewerb und führt zu mehr Monopolbildung. „Die Regelung stärkt die Marktmacht eines Monopolisten noch weiter. Hier muss geprüft werden, ob sie mit dem europäischen Kartellrecht vereinbar ist“, betont Busch.
Ein Flaschenhals für die Digitalisierung bleibt die viel zu komplizierte Zertifizierung der Geräte, die weiterhin in der alleinigen Hand des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) liegt. „Wir hätten uns gewünscht, dass die Zertifizierung sehr viel einfacher wird und dadurch die Kosten für neue Gerätehersteller noch stärker sinken. Mit dem Gesetz werden keine neuen Hersteller wie Pilze aus dem Boden schießen. Ein echter Neustart würde bedeuten, dass Gerätehersteller eine Selbstverpflichtung abgeben, sich an die Vorgaben zu halten. Das BSI kann dann immer noch stichprobenhaft prüfen”, so Busch abschließend.
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