Zum anstehenden Jahreswechsel klärt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) über wichtige Änderungen im Versicherungsbereich auf. 

GKV: Versicherungspflichtgrenze steigt um 3,5 Prozent

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird erhöht. Und zwar um rund 3,5 Prozent auf 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro). Damit bleiben Arbeitnehmer*innen, deren regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen nicht oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro liegt, in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Bei Überschreiten dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Bemessungsgrundlage für den zu zahlenden Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Bruttoeinkommen der/des Versicherten. Bei der Berechnung des Beitrages wird dieses bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Sie steigt von 58.050 Euro auf 59.850 Euro (2023) bzw. von 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro monatlich (2023).

Wohngebäudeversicherung: spürbare Beitragserhöhungen

Am Baupreisindex für Wohngebäude lässt sich die Preisentwicklung für Ein- und Mehrfamilienhäuser nachweisen – und zwar nur für das Bauwerk ohne Grundstück. Er wird jedes Jahr neu definiert und erhöht sich 2023 voraussichtlich auf 19,61 (siehe sitax.net), was einem Plus von rund 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht (2022: 16,68). Hauptverantwortlich sind die gestiegenen Preise für Baumaterialien wie Konstruktionsholz, Bauholz oder Dachlatten – Materialien, die allesamt für den Hausbau benötigt werden.

Der Grund, weshalb der gestiegene Baupreisindex die Prämien in die Höhe treibt, liegt an der zugrundliegenden Berechnungsmethode aus gleitender Neuwertversicherung und Versicherungswert 1914:

Nahezu jede Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die ihre Kund*innen basierend auf dem gleitenden Neuwert entschädigt. Dabei passt der Baupreisindex die Entschädigungsleistung jährlich an das aktuelle Preisniveau an. Ausgangspunkt für den gleitenden Neuwert ist wiederum der Wert 1914. Das klingt kompliziert, lässt sich aber anhand eines Rechenbeispiels veranschaulichen:

Um zuerst den Wert 1914 als Ausgangspunkt zu ermitteln, benötigt man die Kosten des Hauses sowie den Baupreisindex:

Angenommen bei einem 2007 gebauten Haus lagen die Kosten nach Fertigstellung – ohne Grundstück – bei 200.000 Euro. Um den Wert 1914 zu ermitteln, teilen Sie die Summe durch den Baupreisindex, der für das Baujahr 2007 10,69 betragen hat. Damit kommen Sie auf den Versicherungswert 1914 von rund 18.700 Mark.

Wert 1914: 18.700 Mark

Anschließend lässt sich der gleitende Neuwert berechnen:

Formel: Wert 1914 * aktueller Baupreisindex / 100 = Neuwert in Euro

Baupreisindex 2022: 1.668,2

Ergibt: 18.700 x 1.668,2 / 100 = 311.953 Euro

Liegt der Baupreisindex 2023 nun bei 19,61, erhöht sich auch der gleitende Neuwert deutlich:

Baupreisindex 2023: 1.961,4

Ergibt: 18.700 x 1.961,4 / 100 = 366.781 Euro

Dadurch erhöht sich nun auch die Prämienhöhe (für diese Formel ist der individuelle Beitragssatz erforderlich):

Prämienhöhe = Wert 1914 × gleitender Neuwertfaktor × Beitragssatz.

Kfz-Haftpflicht wird für rund 5,5 Millionen Versicherte teurer

Für Kfz-Halter*innen ist die Risikobewertung der Regionalklassen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr aufs Neue eine Überraschungstüte. Denn sie bestimmen – neben anderen tarifabhängigen Faktoren – maßgeblich mit darüber, wie hoch die Versicherungsprämie im Folgejahr ausfällt. Dafür bewertet der GDV die Schadenbilanzen der einzelnen Bezirke eines jeden Bundeslandes und bündelt Bezirke mit ähnlichen Schadenbilanzen. Insgesamt erhalten im Jahr 2023 exakt 412 Zulassungsbezirke eine neue Risikobewertung. Dabei differenziert der GDV die Regionalklassen für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Das heißt: Die Risikobewertung kann für Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Kasko-Versicherung im Folgejahr entweder besser oder schlechter ausfallen. In Baden-Württemberg gilt 2023 beispielsweise für rund 1,2 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte eine schlechtere, für rund 300.000 eine bessere Risikobewertung.

Nach Berechnungen des ADAC ändert sich zum Jahreswechsel für knapp 26,8 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte nichts, rund 10,1 Millionen können sich auf günstigere Beiträge freuen und rund Kfz-Halter*innen 5,5 Millionen müssen mit höheren Beiträge rechnen.

Welche Änderungen in den einzelnen Bundesländern zu erwarten sind, können Sie hier auf der Website des GDV nachlesen.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

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