Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ e.V. klagen gegen die „Bewirtschaftungsplanung Salz“ in Weser und Werra. Die am Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereichte Klage gegen die Bundesländer Hessen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Bayern stützt sich auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Diese Richtlinie verpflichtet die Nationalstaaten dazu, den „guten ökologischen Zustand“ von Fließgewässern bis Ende 2027 wiederherzustellen. In so genannten Bewirtschaftungsplänen wird verbindlich vorgegeben, wie dieser Zustand erreicht werden kann. Der BUND und die Bürgerinitiative werfen den zuständigen Bundesländern vor, dass mit der im Dezember 2021 in Kraft getretenen „Bewirtschaftungsplanung Salz“ für die Jahre 2021 bis 2027 der rechtlich geforderte „gute ökologische Zustand“ nicht erreicht werden kann. Verursacher der Salzeinleitungen ist das Kasseler Unternehmen K+S, einer der weltweit größten Produzenten von Kalidüngern.

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Das Salz muss endlich raus aus Werra und Weser und die zuständigen Bundesländer kommen ihren Verpflichtungen zum Gewässerschutz schlicht nicht nach. Unsere Klage ist Teil unserer bundesweiten Bemühungen zum Gewässerschutz. Wir wollen durchsetzen, dass auch der Kalibergbau möglichst schnell nicht weiter auf Kosten der Umwelt erfolgt. Die Risiken, die von hohen Salzeinleitungen ausgehen, hat uns das Fischsterben an der Oder im letzten Sommer gezeigt.“ 

Klaus Reinhard, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ e.V.: „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit dem BUND und der breiten Unterstützung der Klagegemeinschaft, einem Bündnis von Bürgern, Verbänden, einer Stiftung, Kommunen und Landkreisen an Werra und Weser den Kampf um das saubere Wasser aufnehmen können. K+S ist in unserer Region ein wichtiger Arbeitgeber, der jedoch die Umwelt mit seinen Abfällen stark belastet und hier besonders Trinkwasservorkommen gefährdet. Die Kaligewinnung muss endlich ohne die massive Salzbelastung der Gewässer durchgeführt werden. Wirtschaftliche Möglichkeiten dazu gibt es und sind schon längst Stand der Technik.“

BUND und BI Lebenswertes Werratal beanstanden in ihrer Klage unter anderem, dass die beiden festgesetzten Maßnahmen zur schrittweisen Verringerung der Salzbelastung nicht umsetzbar sind und die rechtlich geforderte Verbesserung der Gewässerqualität deshalb in der Realität nicht erreicht werden kann. Hingegen fehlt die Verpflichtung zum sogenannten Versatzbergbau, bei dem die nicht verwertbaren salzhaltigen Abfälle im Kalibergwerk unter Tage entsorgt und nicht wie bisher aufgehaldet werden. Die im letzten Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 enthaltene Betriebsbeschränkung für K+S sollte gewährleisten, dass die maximalen Salzkonzentrationen in der Werra nicht überschritten wurden. In der aktuellen Planung fehlt diese Maßnahme. 

Hintergrund: Der Kalibergbau im „Werrarevier“ an der Landesgrenze von Hessen und Thüringen belastet seit über 100 Jahren die Umwelt, in dem Salzwasser in den Untergrund verpresst und in die Werra eingeleitet wird. 

Die Verpressung in den Untergrund wurde erst Ende 2021 eingestellt und hat im Werrarevier die örtliche Trinkwassergewinnung weitgehend unmöglich gemacht. Diese Einstellung hatte K+S dem BUND Hessen in einem Vergleich 2017 verbindlich zugesichert. 

Die Salzeinleitung in die Werra geht jedoch weiter. Für den „guten ökologische Zustand“ von Werra und Weser wurden am Runden Tisch zwischen 2008 und 2010 Wertebereiche bis etwa 300 mg/L für Chlorid-, 30 mg/l für Magnesium- und 20 mg/l für Kaliumionen bestimmt. 

Doch selbst Ende 2027 sollen nach dem nun beklagten Bewirtschaftungsplan am Pegel Gerstungen an der Werra noch deutliche höhere Konzentrationen von etwa 1.170 mg/l für Chlorid-, 120 mg/l für Magnesium- und 70 mg/l für Kaliumionen erlaubt sein. 

Erst ab dem Pegel Boffzen an der Weser in Niedersachsen soll Ende 2027 der gute ökologische Zustand erreicht werden. Allerdings fehlt es für dieses Ziel an der nötigen Rechtsverbindlichkeit.

Die Salzeinleitung in die Werra umfasst heute 5,7 Mio. m3 Salzwasser pro Jahr, von denen 4 Mio. m3 aus den Salzabraumhalden und 1,7 Mio. munmittelbar aus dem Kalibergbau stammen. Da die Halden ständig mit neuem Abraum aus dem Bergbau vergrößert werden, wird die Menge an Salzwasser aus den Halden ständig steigen, wenn die Abdeckung nicht oder nicht wie geplant gelingt. 

Die Klage richtet sich gegen die Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die in der so genannten Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) die Bewirtschaftungsplanung Salz gemeinsam erarbeiten und jedes für sich dann in Kraft setzt. 

Weitere Informationen: Hintergründe zum Kaliabbau: www.bund.net/fluesse-gewaesser/kaliabbau/ 

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