Im Jahr des Böllerverbots (Silvester 2020/21) ist die Zahl der durch Feuerwerk Verletzten in den Krankenhäusern um rund zwei Drittel gesunken. Das ergibt eine Auswertung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Dabei hat der Verband die Häufigkeit der Nebendiagnose W49.9 am 1. Januar ausgewertet. Dieser ICD-Code beschreibt diverse Verletzungen und bezieht explizit Feuerwerksverletzungen mit ein.

Allein die Zahl der Schwerstverletzten, die stationär behandelt werden mussten, hat sich von 96 am 1. Januar 2019 bzw. 111 im Jahr 2020 auf 32 am 1. Januar 2021 verringert. Die Gesamtjahresfallzahl betrug 2019 10.137. An einem durchschnittlichen Tag wurden also knapp 28 Patientinnen und Patienten mit der Diagnose W49.9 in einem Krankenhaus stationär aufgenommen. Während sich in den Vorjahren die Zahl der Feuerwerksverletzten am Neujahrstag verdreifacht hat, war der 1. Januar 2021 mit 32 Aufnahmen ein durchschnittlicher Tag. Auffällig ist auch, dass überwiegend männliche Patienten stationär aufgenommen werden: 83 Prozent 2019, 86 Prozent 2020 und sogar 100 Prozent 2021. Leider werden auch immer wieder Kinder schwerstverletzt: 2019 mussten sechs Kinder im Alter bis zu 9 Jahren stationär behandelt werden, 2020 vier und 2021 noch immer zwei. Zwei Drittel der Schwerstverletzten fallen in die Gruppen der 18- bis 49- und der 10- bis 15-Jährigen.

Die Daten der stationären Aufnahmen bilden einen Trend für die Notaufnahmen ab, für die sich keine Zahlen eruieren lassen. Der weit überwiegende Teil der Feuerwerksverletzten wird in den Notaufnahmen versorgt und ggf. im niedergelassenen Bereich weiterbehandelt. Stationär werden Patientinnen und Patienten aufgenommen, die so schwer verletzt sind, dass z.B. sofort operiert werden muss. Geht die Zahl der stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten um zwei Drittel zurück, zeigt sich in den Notaufnahmen eine ähnliche Entwicklung.

„Dass die Krankenhäuser in der Silvesternacht besonders stark belastet sind, ist allen bewusst. Jedes Jahr fordert die Mischung aus Alkohol, meist männlichem Übermut und gefährlicher Pyrotechnik Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Sanitäterinnen und Sanitäter heraus. Ihre Berichte werden nun auch durch valide Daten gestützt: Die Belastung durch Feuerwerksverletzungen hat sich unter dem Böllerverbot um zwei Drittel reduziert. Die Silvesternacht ist eine beinahe normale Nacht geworden. Die Krankenhäuser und ihre Notaufnahmen wurden deutlich entlastet. Wir fordern kein generelles Böllerverbot. Aber wir appellieren an die Menschen, verantwortungsvoll und vorsichtig mit Feuerwerk umzugehen, Abstand zu Kindern zu halten und es nur im nüchternen Zustand zu zünden. Unsere Krankenhäuser sind auch in dieser Silvesternacht durch die Kombination aus gehäuften Atemwegserkrankungen und Krankheitsfällen unter den Beschäftigten sehr stark belastet“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.903 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 19 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 122 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de

Ansprechpartner:
Joachim Odenbach
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Dr. Jörn Wegner
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 39801-1023
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Holger Mages
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 39801-1022
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Rike Stähler
Telefon: +49 (30) 39801-1024
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel