So sicher wie am 24. Dezember Heiligabend ist, genauso sicher kommt es alljährlich an Weihnachten durch grob fahrlässiges Verhalten zu teils verheerenden Wohnungsbränden. Die trockenen Zweige der Adventskränze und Weihnachtsbäume, Wunderkerzen und leicht entzündbare Gegenstände können sich in Sekundenschnelle in ein loderndes Flammenmeer verwandeln. Auch sollten Eltern die Feuerzeuge vor Kindern sicher aufbewahren. Und Kinder sollten Kerzen nur unter der Aufsicht von Erwachsenen anzünden. Hauptgrund für Unfälle ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit brennenden Kerzen, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Die GVI informiert über gesetzliche Vorschriften und Fallen im Versicherungsschutz.

Wohl dem, der die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder in seinen Räumen installiert hat. „Sie verhindern zwar nicht die Wohnungsbrände an Weihnachten, aber sie warnen die Bewohner vor den Gefahren des Rauches und der Flammen. Damit kann Leben gerettet werden“, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Für den Brandschaden an Inventar und Wohngebäude kommen entsprechend abgeschlossene Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auf. Aber Vorsicht, der Versicherungsschutz kann durch grobe Fahrlässigkeit gefährdet sein, mahnt der Versicherungsexperte Buck. Versicherer können je nach Schwere der Fahrlässigkeit bei Wohnungsbränden die Leistungen kürzen. „Empfehlenswerte Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzichten jedoch bis zu einem bestimmen Betrag oder noch besser vollständig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführen eines Schadens“, informiert der Fachmann. Am besten ist es, die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung beim selben Versicherer abzuschließen, die diesen Schluss auf Einrede der groben Fahrlässigkeit beinhaltet, lautet der Rat von Jürgen Buck.

Mit welchen einfachen Maßnahmen Wohnungsbrände in der Advents- und Weihnachtszeit verhindert werden können, sind kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Advent und Weihnachten“ zu finden. Wer seinen Versicherungsschutz bei bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auf den Einschluss der Einrede der groben Fahrlässigkeit kostenlos überprüfen lassen will, findet das Formular „Versicherungs-Check“ ebenfalls unter der Rubrik „Gratis“.

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