Wohl dem, der die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder in seinen Räumen installiert hat. „Sie verhindern zwar nicht die Wohnungsbrände an Weihnachten, aber sie warnen die Bewohner vor den Gefahren des Rauches und der Flammen. Damit kann Leben gerettet werden“, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Für den Brandschaden an Inventar und Wohngebäude kommen entsprechend abgeschlossene Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auf. Aber Vorsicht, der Versicherungsschutz kann durch grobe Fahrlässigkeit gefährdet sein, mahnt der Versicherungsexperte Buck. Versicherer können je nach Schwere der Fahrlässigkeit bei Wohnungsbränden die Leistungen kürzen. „Empfehlenswerte Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzichten jedoch bis zu einem bestimmen Betrag oder noch besser vollständig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführen eines Schadens“, informiert der Fachmann. Am besten ist es, die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung beim selben Versicherer abzuschließen, die diesen Schluss auf Einrede der groben Fahrlässigkeit beinhaltet, lautet der Rat von Jürgen Buck.
Mit welchen einfachen Maßnahmen Wohnungsbrände in der Advents- und Weihnachtszeit verhindert werden können, sind kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Advent und Weihnachten“ zu finden. Wer seinen Versicherungsschutz bei bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auf den Einschluss der Einrede der groben Fahrlässigkeit kostenlos überprüfen lassen will, findet das Formular „Versicherungs-Check“ ebenfalls unter der Rubrik „Gratis“.
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