Das Bayerische Gesundheitsministerium hat mit dem Härtefallfonds „ein vollständig aus Landesmitteln finanziertes Hilfspaket geschnürt, um den Einrichtungen durch die Krise zu helfen – dort wo die Maßnahmen der Bundesregierung nicht greifen“, so Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Die Bundeshilfen würden „leider viel zu kurz“ greifen, kritisierte er. Jene dienten in erster Linie der Abmilderung von unmittelbar energiekostenbedingten Mehrbelastungen. „Gerade für Krankenhäuser sowie für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen stellt allerdings vor allem der drastische Anstieg der weiteren Sachkosten eine – zum Teil noch weitaus größere – Belastung dar“, so der Minister weiter. Er betonte: „Es wäre die Aufgabe des Bundes, ordnungspolitisch einzugreifen und auch hier, im Zusammenwirken mit den Kostenträgern, für einen Inflationsausgleich zu sorgen.“ Bayern wolle die Einrichtungen in dieser schwierigen Situation nicht alleinlassen. „Deshalb sorgt der Freistaat für eine Abfederung solcher Sachkostensteigerungen, die nicht durch das Hilfsprogramm des Bundes abgedeckt werden.“
Der bayerische Härtefallfonds sieht 100 Millionen Euro für Krankenhäuser sowie weitere jeweils 30 Millionen Euro für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen und den Bereich ambulanter Pflege- und Unterstützungsangebote vor. Die Hilfe ist auf zwei Millionen Euro pro Krankenhausträger gedeckelt. Die Umsetzung soll einfach und verständlich ausgestaltet werden und im ersten Quartal 2023 starten.
Dass Bayern den Einrichtungen im Land zur Seite springt, stößt beim VPKA auf breite Zustimmung und Erleichterung. Dr. Ann-Kristin Stenger: „Die Hilfen, die jetzt vom Freistaat kommen, lägen eigentlich in der Verantwortung des Bundes und der Kostenträger. Umso mehr sind wir dem bayerischen Gesundheitsministerium dankbar für die unbürokratische und jetzt hoffentlich schnellstmögliche Unterstützung. Sie wird den Einrichtungen in der aktuellen, extrem schwierigen Lage wirklich helfen.“ Ein Wermutstropfen sei, dass reine Privatkliniken – privat getragene Einrichtungen, die ausschließlich Privatpatienten behandeln – keine Berücksichtigung fänden. Auch die ambulante Reha werde leider nicht berücksichtigt. Zugleich stellt Stenger klar: „Die Hilfen aus Bayern sind auf 2023 begrenzt. Es ist unerlässlich, dass Bund und Kostenträger so schnell wie möglich wieder ihrer Pflicht nachkommen, für eine ausreichende und verlässliche Finanzierung der Betriebskosten zu sorgen.“
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Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin VPKA Bayern e.V.
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