Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) hat erneut die Europäische Union aufgefordert, den geflüchteten Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern aus Russland und Belarus Schutz und Asyl zu gewähren. Auch solle sich die EU nach Ansicht der EAK gegenüber der ukrainischen Regierung dafür einsetzen, dass in der Ukraine Kriegsdienstverweigerer nicht weiter verfolgt werden und ihnen das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung garantiert werde, heißt es in einer Pressemitteilung der EAK.

„Es ist wichtig, Menschen, die nicht an diesem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine teilnehmen wollen, zu unterstützen und ihnen Schutz und Asyl zu gewähren“, wird EAK-Vorstandsmitglied Dr. Horst Sebastian zitiert. Der evangelische Friedensverband unterstütze daher nachdrücklich den entsprechenden Aufruf mehrerer Friedens-organisationen an die führenden Repräsentanten der EU.

„Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht. Wer den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt und dem dafür Verfolgung droht, der braucht unsere Hilfe“, so Horst Sebastian, der als Vertreter der Vereinigung Evangelischer Freikirchen dem EAK-Vorstand angehört. Dieses Grundrecht müsse in allen Ländern, auch in denen, die sich im Krieg befinden, geschützt werden. „Darum darf auch Männern nicht die Ausreise aus der Ukraine verboten werden, wie dies derzeit geschieht“, so Horst Sebastian.

Kritik an strafrechtlicher Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern in der Ukraine

Kritisch sieht die EAK auch die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern in der Ukraine. So seien nach Angaben der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung wiederholt Männer, die aus religiösen Gründen den Kriegsdienst ablehnen, in der Ukraine zu Haftstrafen verurteilt worden, heißt es in der EAK-Pressemitteilung.

„Die ukrainische Verfassung sieht eine Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gründen und die Ableistung eines Ersatzdienstes vor, allerdings nur für Angehörige von registrierten religiösen Gemeinschaften wie den Adventisten, den Baptisten oder den Zeugen Jehovas. Doch auch dies ist mittlerweile außer Kraft gesetzt“, so Horst Sebastian. Er selbst ist Leiter des Referats Kriegsdienstverweigerung und Frieden der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland. „Es ist wichtig, dass auch die Ukraine hier die Gewissensentscheidungen achtet“, sagt er.

Die EAK hofft, dass der Aufruf an die EU von möglichst vielen Menschen unterstützt wird. Im März 2023 sollen die Unterschriften in Brüssel übergeben werden.

Über die EAK

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) wurde 1956 gegründet und ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für diejenigen, die in den evangelischen Landeskirchen und in Freikirchen für Fragen der Kriegsdienstverweigerung (KDV) und Friedensarbeit zuständig sind. Sie beschäftigt sich mit Fragen der Friedensethik, Friedenstheologie, Friedenspolitik und Friedenspädagogik. Ihre Geschäftsstelle ist in Bonn ansässig. Weitere Informationen unter www.eak-online.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Adventistischer Pressedienst Deutschland APD
Sendefelderstr. 15
73760 Ostfildern
Telefon: +49 4131 9835-533
http://www.apd.info

Ansprechpartner:
Thomas Lobitz
Chefredakteur
Telefon: +49 (4131) 9835-521
E-Mail: lobitz@apd.info
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel