Wer Heizkörper in der kalten Jahreszeit teilweise oder dauerhaft abstellt, kann bei Frost schnell Probleme mit geplatzten Rohren bekommen. Im Durchschnitt verursachen frostbedingte Leitungswasserschäden jedes Jahr versicherte Schäden von 125 bis 150 Millionen Euro.

„Obwohl Energiesparen wichtig ist: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, auch nicht genutzte Räume konstant zu heizen“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).  

Die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat reiche für den Schutz vor gefrorenen Rohren nicht aus: Diese schütze ausschließlich den Heizkörper. Wasserleitungen könnten trotzdem einfrieren. Unbeheizte Räume begünstigen außerdem die Bildung von gesundheitsgefährdendem Schimmel. In selten genutzten Gebäuden wie Ferien- oder Gartenhäusern, in denen ein kontinuierliches Heizen im Winter unwirtschaftlich sei, sollten die Wasserleitungen in frostgefährdeten Bereichen entleert und die Zuleitung abgeriegelt werden.  

Gefrorene Leitungen nur langsam auftauen  

Sind Leitungen eingefroren, müssen Rohre langsam aufgetaut werden. Das vereiste Rohr darf dabei nicht zu schnell erhitzen, sondern muss langsam, z.B. mit einem Föhn oder Heizkissen, erwärmt werden. Hilfreich können auch in heißem Wasser getränkte Lappen oder Handtücher sein. Offene Flammen wie Gasbrenner oder Kerzen dürfen jedoch nicht genutzt werden, da die starke Hitze gefrorene Rohre zerbersten lassen kann.  

Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2021 für 1,3 Millionen Leitungswasserschäden 4,1 Milliarden Euro. Für Leitungswasserschäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Zuständig für Beschädigungen am Inventar ist die Hausratversicherung.

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