Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst.
Durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 wurden die Vorschriften zum „Hochwasserschutz“ (der § 72 ff.) im Wasserhaushaltsgesetz recht grundsätzlich überarbeitet. Neben neuen Gebietskategorien („Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, § 78b WHG; „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78d WHG) werden nun – bundeseinheitlich ‑ Anforderungen an „Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten“ in § 78c WHG geregelt.
Aber auch die vorhandenen Vorschriften wurden überarbeitet, teilweise erheblich geändert und ergänzt, so sind nun nach §§ 78 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 WHG im Rahmen der Ausnahmeprüfungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen, der bisher umstrittene Drittschutz wurde somit gesetzlich verankert.
In diesem Seminar werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben des WHG, des BauGB und der Raumordnung im Hinblick auf den vorsorgenden und vorbeugenden Hochwasserschutz erläutert. Bei den wasserrechtlichen Bestimmungen werden differenziert nach den einzelnen Gebietstypen die Verbote (insbesondere § 78 Abs. 1 und Abs. 4 WHG) sowie die Ausnahmetatbestände (§ 78 Abs. 2 und Abs. 5 WHG) besprochen.
Darüber hinaus werden die dem Städtebau verbleibenden Handlungsspielräume aufgezeigt. Selbstverständlich lässt das Seminarprogramm Raum für die Diskussion aktueller Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis.
Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 439€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/…
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.35 Uhr Rechtliche Grundlagen im Überblick
– bundesrechtlich vorgesehene Überschwemmungsgebietstypen
– „festgesetzte“, „vorläufig gesicherte“ und „faktische“ Überschwemmungsgebiete
– „Risikogebiete außerhalb von Ü-Gebieten“, § 78b WHG, „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78c WHG
– Überblick über die Planungs- und Bauverbote und deren Ausnahmen
– Erhaltungsgebot, § 77 WHG
11.05 Uhr Kaffeepause
11.20 Uhr Verbot der Ausweisung von neuen Baugebieten im Außenbereich und Ausnahme in festgesetzten ÜSG
– Planungsverbot gemäß § 78 I WHG
– Ausnahmen (§ 78 II WHG), Drittschutz
12.45 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr Anforderungen an die Bauleitplanung im „faktischen ÜSG“
– Vorgaben des BauGB und der Landesbauordnungen
– Vorgaben des § 77 WHG
14.15 Uhr Anforderungen an die Zulassung von Einzelvorhaben in festgesetzten und faktischen Überschwemmungsgebieten
– Vorgaben des Bauverbots gemäß § 78 I Satz 1 Nr. 2 WHG und Ausnahmen gemäß § 78 Absatz III WHG
– Erhaltungsgebot (§ 77 WHG)
– Spezifische Anforderungen des BauGB (§§ 30, 34, 35 BauGB)
– Beispiele aus der Rechtsprechung
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr Anforderungen an die Zulassung von Einzelvorhaben in festgesetzten und faktischen Überschwemmungsgebieten
– Bauverbot gemäß § 78 IV WHG und Ausnahmen gemäß § 78 V WHG
– Erhaltungsgebot (§ 77 WHG)
– Spezifische Anforderungen des BauGB (§§ 30, 34, 35 BauGB)
– Beispiele aus der Rechtsprechung
16.00 Uhr Entschädigungsrechtliche Aspekte
– Planschadensrecht (§§ 39 ff. BauGB)
– Amtshaftung (Art. 34 GG, § 839 BGB)
16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
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