In der Anhörung des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses im Landtag von Nordrhein-Westfalen machte bvse-Experte Dr. Thomas Probst deutlich, dass im Bereich der Kunststoffleichtverpackungen kaum Platz sei für das chemische Recycling.

Er verwies darauf, dass die von der Verpackungsverordnung für 2023 vorgeschriebene Recyclingquote von 63 % inzwischen übertroffen wurde und im Jahr 2021 schon bei fast 66 % lag. "Das werkstoffliche Recycling ist also ein Riesenerfolg", betonte Probst vor den Abgeordneten.

In seiner schriftlichen Stellungnahme hebt Probst zudem hervor, dass die großen Erfolge des werkstofflichen Recyclings belastbar und dokumentierbar sind. Der Recyclateinsatz aus Post-Consumer- und Post-Industrial-Abfällen betrug in 2021 rund 1,65 Mio. t. Daneben wurden rund 0,64 Mio. t an Nebenprodukten wiederverwendet.

Im Gegensatz zum werkstofflichen Recycling beruhen die Aussagen zum chemischen Recycling auf Annahmen, Vorstudien und Studien. Inzwischen sind allerdings auch einige technische Anlagen sowie Kleinanlagen in Betrieb (meist im Probebetrieb), die relativ geringe Produktmengen erzeugen.

Dr. Thomas Probst führt in seiner Stellungnahme aus, dass das chemische Recycling die zuvor über mehrere Prozessschritte aufwendig hergestellten Neukunststoffe zerstöre. Dabei entstehen unterschiedliche Bruchstücke, die vor der weiteren Verwendung erst aufgetrennt und in weiteren Schritten verarbeitet werden. Diese Prozesse sind sehr energieaufwendig und setzen große Mengen an CO2 frei. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass nur ein Teil der erhaltenen Bruchstücke als Synthesebausteine für die Kunststoffneuproduktion eingesetzt werden.

Im Gegensatz hierzu erhält das werkstoffliche Recycling sowohl die Polymerstruktur wie auch die zugesetzten Additive und, soweit zugesetzt, ebenso die Füllstoffe und die Verstärkungsstoffe. Und genau dadurch ist das werkstoffliche Recycling ökologisch so vorteilhaft, weil dies die Mehrfachnutzung des Rohstoffs ermöglicht. Darüber hinaus verbrauchen die notwendigen Schritte zum thermischen Umformen der recycelten Kunststoffmassen nur etwa 1/3 der Energie, die für die Kunststoffsynthese notwendig ist.

Nach wie vor wird von Befürwortern des chemischen Recyclings auch argumentiert, dass dieses eventuell für die Kunststoffabfälle eingesetzt werden könne, die sich nicht werkstofflich recyceln lassen. Tatsächlich ist es aber so, dass das chemische Recycling gut bis sehr gut aufbereitete PO-reiche Abfallströme benötigt, die störstoffentfrachtet sind. "Das ist genau der LVP-Abfallstrom, der auch für das werkstoffliche Recycling gebraucht werde", so bvse-Experte Thomas Probst.

Damit entkräftete Thomas Probst in der Landtags-Anhörung auch die Überlegung, dass die LVP-Kunststoffabfälle, die in Müllverbrennungsanlagen verwertet werden, für das chemische Recycling genutzt werden können. Probst: "Das, was in die Müllverbrennung geht, würde ein chemischer Recycler nicht nehmen. Niemals!"

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Fränkische Straße 2
53229 Bonn
Telefon: +49 (228) 98849-0
Telefax: +49 (228) 98849-99
http://www.bvse.de/

Ansprechpartner:
Jörg Lacher
Geschäftsführer
Telefon: +49 (228) 98849-27
Fax: +49 (228) 98849-99
E-Mail: presseinfo@bvse.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel