LBV-Geschäftsführer Helmut Beran:
"Um den derzeitigen Wildwuchs auf kommunaler Ebene bei der Planung von Freiflächen-Photovoltaik zu steuern, fordern wir eine Ausweisung von Vorranggebieten über die Regionalplanung anhand klar definierter Vorgaben, genau wie beim naturverträglichen Ausbau der Windkraft. Dadurch können von vornherein die aus Sicht des Naturschutzes ungeeignete Flächen ausgeschlossen werden. Dazu zählen Natura-2000- und Wiesenbrütergebiete, Truppenübungsplätze und Naturschutzgebiete, die für den LBV keinesfalls als Standorte in Frage kommen. Landschaftsschutzgebiete und reich strukturierte Kulturlandschaften ohne rechtlichen Schutzstatus können in Ausnahmefällen als Standorte in Frage kommen. Landschaftsschutzgebiete machen in Bayern 30 Prozent der Landesfläche aus. Es gibt in Bayern also ausreichend Flächen für Photovoltaikanlagen außerhalb dieser schützenswerten Bereiche, so dass gar keine Notwendigkeit besteht, vorrangig diese zu überplanen. Wir müssen die Photovoltaik erst da massiv bauen, wo es der Natur am wenigsten schadet, beispielsweise auf Dächern. Kulissen wie Landschaftsschutzgebiete sind immer die letzte Option. Klimawandel und Artensterben sind eine Zwillingskrise. Der Erhalt der Biodiversität, aber auch der Schutz von reichhaltig ausgestatteten Landschaften, müssen deshalb beim Ausbau der erneuerbaren Energien eine herausragende Rolle spielen."
Hintergrund:
Aus Sicht des LBV ist auch das Potenzial von Photovoltaikanlagen an Gebäuden bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Der Ausbau der Energiegewinnung durch Sonne sollte daher vorrangig in diesem Bereich erfolgen, um Konflikte mit dem Artenschutz zu vermeiden, aber auch um die Flächenkonkurrenz in der Agrarlandschaft nicht weiter zu verschärfen. Neben Gebäuden kommen für den LBV auch versiegelte Flächen wie Parkplätze oder Lärmschutzwände in Frage. Kritik muss sich in diesem Zusammenhang aus Sicht des LBV auch die Bayerische Staatsregierung gefallen lassen, die entgegen ursprünglichen Ankündigungen, sich nicht zur PV-Pflicht für alle Neubauten durchringen konnte. Die Pflicht gilt ab 2023 nur für gewerbliche Bauten, ab 2025 gilt für Wohngebäude lediglich eine Empfehlung mit einer Reihe von Ausnahmen.
1909 gegründet ist der LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. – der älteste Naturschutzverband in Bayern und zählt aktuell über 115.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Der LBV setzt sich durch fachlich fundierte Natur- und Artenschutzprojekte sowie Umweltbildungsmaßnahmen für den Erhalt einer vielfältigen Natur und Vogelwelt im Freistaat ein. Mehr Infos: www.lbv.de/ueber-uns.
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