Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche V + Anleger vertreten hat und sich seit dem Jahr 2016 mit den verschiedenen V+ Fonds intensiv befasst, rät dazu, keinesfalls untätig zu bleiben und die Forderung somit anzuerkennen. Denn nach Ansicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bestehen für die Anleger Ansatzpunkte, sich gegen die Klage zu verteidigen. Insbesondere ist es dabei wichtig, schnell zu handeln und die Fristen einzuhalten. Die Frist zur Anzeige der Verteidigung bei Gericht beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Klageschrift. Wird diese Frist versäumt, könnte ein sogenanntes Versäumnisurteil ergehen. Sofern bereits ein Versäumnisurteil ergangen sein sollte, ist ebenfalls unverzügliches Handeln erforderlich, um dessen Rechtskraft zu verhindern. CLLB Rechtsanwälte raten daher Anlegern von V + Fonds, die mit einer Klage konfrontiert sind, sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
Telefon: +49 (89) 55299950
Fax: +49 (89) 55299990
E-Mail: breu@cllb.de
CLLB Rechtsanwälte
Telefon: +49 (89) 552999-50
Fax: +49 (89) 552999-90
E-Mail: kanzlei@cllb.de