Auch Rentnerinnen und Rentner können verpflichtet sein, eine Steuerklärung abzugeben. Mit dem Schreiben der Rentenversicherung wird sie einfacher: So wissen die Empfängerinnen und Empfänger, welche Daten dem Finanzamt gemeldet wurden.
Die Bescheinigung der Rentenversicherung kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Wer sie schon einmal angefragt hat, erhält sie automatisch. Übrigens: Die im Dezember 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale ist in der Meldung nicht aufgeführt, auch wenn sie dem Finanzamt mitgeteilt wurde.
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 6
30880 Laatzen
Telefon: +49 (511) 829-0
Telefax: +49 (511) 829-2635
http://www.deutsche-rentenversicherung.de
Telefon: +49 (511) 829-2634
Fax: +49 (511) 829-2635
E-Mail: presse@drv-bsh.de