„Die im Beschluss der 99. Umweltministerkonferenz zu Regelungen zum nachhaltigen Umgang mit Alttextilien zum Schutz der Umwelt im November veröffentlichte Aussage, Falsch-Deklaration von Textilabfällen als gebrauchte Textilien sei die Hauptproblematik beim Export in Nicht-OECD-Länder, ist nicht richtig und bedarf der Klarstellung“, so Rehbock.
Textilabfälle werden unter dem Basel-Code B3030 (Anlage IX des Basler Übereinkommens) verbracht. Bei den unter der Zolltarifnummer 63090000 als Waren und Produkte exportierten Gebrauchttextilien handelt es sich um gesammelte Alttextilien, die nach einem aufwendigen und kostenintensiven Sortierprozess als tragfähige und somit marktfähige Kleidungsstücke und Haushaltswaren in die jeweiligen Absatzmärkte vermarktet werden.
„Die Konformität dieser Ausfuhren wird regelmäßig durch die deutschen Behörden vor Ort überprüft. Es kann also keine Rede davon sein, dass mit einer falschen Deklaration gearbeitet wird“, stellte der bvse-Hauptgeschäftsführer klar.
„In diesem Zusammenhang begrüßen wir sehr die Bestrebungen der EU-Kommission, mit der Überarbeitung der EU-Abfallverbringungsverordnung rechtssichere Kriterien für die Unterscheidung zwischen Gebrauchtwaren und Abfällen, insbesondere in Bezug auf Alttextilien, festzulegen“, machte Rehbock deutlich.
Wiederverwendung gebrauchter Textilien als Secondhandware im In- und Ausland sozial, ökonomisch und ökologisch sinnvoll
In Deutschland werden nach der bvse-Textilstudie 2020 Bedarf, Konsum, Wiederverwendung und Verwertung von Bekleidung und Textilien in Deutschland jährlich ca. 1,3 Millionen Tonnen Altkleider und Schuhe gesammelt.
Mittels kostenintensiver und aufwendiger händischer Sortierverfahren in den Sortierwerken erzielt die Textilrecyclingbranche hohe Wiederverwendungsquoten und sorgt für eine sinnvolle und ressourcenschonende Verwendung wertvoller Ressourcen.
Allerdings ist der Bedarf an tragfähigen Alttextilien in Deutschland bei weitem nicht so groß, wie das Sammelaufkommen. Vor diesem Hintergrund sind weltweite Märkte entstanden, die einerseits den Bedarf an tragbarer Secondhandkleidung decken und anderseits positive Beschäftigungseffekte in den Empfängerländern schaffen – im Handel oder in Nebengewerken, wie dem Transportgewerbe.
„Ein grundsätzliches Verbot der Ausfuhr von Alttextilien würde die von der Politik geforderte Umsetzung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft von vorneherein verhindern“, warnte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Umdenken ist notwendig
„Um dem Problem wachsender Textilberge Herr zu werden, ist ein Umdenken sowohl bei der Textilindustrie als auch bei den Verbraucher:innen dringend notwendig“, hob Rehbock hervor.
Die übliche Nutzungsdauer von Textilien hat durch den Fast-Fashion Trend in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Billigwaren führen zu niedriger Qualität mit negativen Folgen für die Reparierbarkeit und die Langlebigkeit der Kleidung. Zudem lassen sich diese Stoffe nur schwer wiederverwerten.
Hoffnung in neue Ökodesign-Verordnung
„Daher begrüßen wir die Ziele der von der EU-Kommission im März 2022 veröffentlichten Strategie für nachhaltige Textilien und den Vorschlag zu einer neuen Ökodesign-Verordnung. Diese ist dringend erforderlich, damit strukturelle Schwächen entlang der textilen Wertschöpfungskette endlich ausgeräumt werden können“, erklärte der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
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