Die Liga-Gremien haben einstimmig beschlossen, dass auf Basis des vorgelegten Vorschlags – und im Rahmen der von der Arbeitsgruppe definierten Leitplanken unter Berücksichtigung von ersten Anregungen aus den Reihen der Gremienmitglieder – die weitere Vorbereitung eines Ausschreibungsprozesses für eine strategische Partnerschaft angegangen werden soll. Parallel dazu werden Geschäftsführung, Gremienmitglieder und die Arbeitsgruppe in den intensiven Austausch mit den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga gehen. Darüber sind die Clubs per Rundschreiben ausführlich informiert worden.
Grundlage des heutigen Beschlusses waren unter anderem Details zur grundsätzlichen Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des DFL-Geschäftsmodells, zu Zielen, Governance und Finanzierungseckpunkten sowie eine Transaktionsstruktur für eine mögliche strategische Partnerschaft. Fragen zur Verteilung von möglichem zusätzlichem Kapital wurden nicht diskutiert. Alle Gremienmitglieder sind der Überzeugung, dass zunächst der Austausch mit den Clubs erfolgen muss, um die Meinungen und Anregungen aller Mitglieder des DFL e.V. zu sämtlichen in Zusammenhang mit der Partnerschaft bestehenden Fragen berücksichtigen zu können.
Grundlage des Konzepts war die in der Arbeitsgruppe gemeinsam definierte Ausgangslage, dass es Investitionen in nachhaltiges Wachstum zur Weiterentwicklung von Liga und Clubs unter Wahrung der 50+1-Regel bedarf. Gleichzeitig ist das Bemühen um verschärfte Regulatorik auf dem internationalen Fußballmarkt zu forcieren. Im Ergebnis sollen die Bundesliga und 2. Bundesliga sportlich attraktive Top-Ligen mit starker Verankerung in der Gesellschaft bleiben.
Zu den zentralen Leitplanken gehört beispielsweise, dass es sich nicht um einen Verkauf von Anteilen an der Bundesliga und 2. Bundesliga handelt, sondern um eine zeitlich begrenzte Minderheitsbeteiligung an Lizenzerlösen aus der Verwertung von Bundesliga-Rechten. Dabei bleiben hoheitliche Rechte und Aufgaben der DFL sowie die Einflussnahme und Mitwirkungsrechte der Clubs jederzeit vollständig gewahrt.
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