Zum Antrag der Bundestagsfraktion CDU/CSU „Hochschulische Pflegeausbildung stärken – Pflegerische Versorgung von morgen absichern“ erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die zeitnahe Einberufung eines Bund-Länder-Gipfels zur Festlegung verbindlicher, bedarfsgerechter Akademisierungsquoten und zur Etablierung von Arbeitsfelddefinitionen und Einsatzgebieten hochschulisch ausgebildeter Pflegefachpersonen. Eingebunden sein muss dies in ein gestuftes und durchlässiges Bildungssystem der gesamten Pflege in Deutschland.

Die Forderungen der CDU-Fraktion sind richtig. Die Pflegestudiengänge in Deutschland müssen stärker als bisher gefördert werden. Nur 1,74 Prozent aller Studierenden an Hochschulen sind in einem Pflegestudiengang eingeschrieben. Mit rund 50 Prozent erschreckend niedrig liegt die Auslastung der derzeit verfügbaren Studienplätze.

Studierende der Pflege benötigen eine Vergütung für den von ihnen zu leistenden Praxisanteil von 2.300 Stunden. Es darf keine Ungleichbehandlung gegenüber Auszubildenden in der Pflege und gegenüber Studierenden der Hebammenwissenschaft geben. Die Vergütung muss darüber hinaus wie beim Hebammenstudium für die gesamte Dauer des Studiums gewährt werden.

Die Umsetzung dieses wesentlichen Hebels wird die Attraktivität des Pflegestudiums enorm erhöhen. Die evidenzbasierte Pflege wie auch der Pflegeberuf werden hierdurch wesentlich profitieren. Erhöht wird dadurch die Bereitschaft der Einrichtungen, akademische Pflegefachpersonen auszubilden und sie für einen Verbleib gewinnen zu können. Das führt insgesamt zu einer besseren Versorgungssicherheit und Qualität.

Damit wird auch dem Ziel des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, die akademische Pflegeausbildung gemeinsam mit den Ländern zu stärken und Regelungslücken für die Ausbildungsvergütung zu schließen, entsprochen. Koalition und Opposition sind sich einig – da dürfte der Umsetzung nun nichts mehr im Wege stehen.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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