Hat Twitter das Gebot der Diskriminierungsfreiheit verletzt? Und ist die Manipulation des Algorithmus durch einen ‚Reichweiten-Booster‘ für die Tweets von Elon Musk ein offensichtlicher Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag (MStV)? Diese Fragen prüft die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) mit Blick auf Twitter Deutschland, um gegebenen­falls ein Auf­sichts­verfahren der Medienanstalten wegen Diskriminierung nach § 94 MStV einzuleiten.

Die Meldung des US-Newsletters „Platformer“ über eine Anweisung von Twitter-Eigner und CEO Elon Musk, den Algorithmus so zu „frisieren“, dass seine eigenen Tweets regelmäßig die höchste Reichweite erzielen, hatte ein breites Presseecho ausgelöst. Dies ist Anlass für die Medien­aufsicht zu prüfen, ob diese Manipulation auch beim deutschen Twitter-Ableger zu beobachten ist und damit die Regulierungsvorgaben für Medienintermediäre verletzt werden. Für das deutsche Angebot von Twitter ist in Deutschland die BLM zuständig.

BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege betont: „Bei einer möglichen Manipulation des Algorithmus greift der Medienstaatsvertrag mit dem Diskriminierungsverbot, das die bewusste Priorisierung bestimmter journalistisch-redaktioneller Inhalte verhindern soll. Twitter hat gerade für die politische Kommunikation eine enorme Bedeutung. Meinungs­viel­falt und damit auch einen freien demokratischen Dialog zu sichern, ist eine Aufgabe, die die Medienanstalten angesichts der Meinungsmacht von Medienintermediären sehr ernst nehmen.“

So sind Intermediäre laut einer 2022 veröffentlichten Schwerpunktstudie der Medienan­stalten für 43 Prozent der Befragten die wichtigste Informationsquelle für politische Botschaften – eine Zahl, die zeigt, wie wahlkampfentscheidend Twitter sein kann.

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