Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zum Änderungsvorschlag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes veröffentlicht. Der djb begrüßt, dass nun auch in Niedersachsen die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts für dienstliche Beurteilungen umgesetzt werden sollen. Allerdings sollte der Landesgesetzgeber den Entwurf im Interesse einer geschlechtergerechten Beurteilungs- und Beförderungspraxis nachbessern.

„Der Gesetzgeber ist gefordert, die Voraussetzungen für ein gleichberechtigtes berufliches Fortkommen von Richterinnen zu schaffen,“ so die Vorsitzende des djb-Landesverbands Brigitte Meyer-Wehage.

Der djb macht in seiner Stellungnahme konkrete Vorschläge zur Verbesserung. Erstens sollten zur Erhöhung der Transparenz Stichtagsbeurteilungen anstelle von Regelbeurteilungen, die an das Datum der Einstellung bzw. Verplanung anknüpfen, und eine Pflicht zur Evaluierung von Beurteilungskriterien in der noch ausstehenden Beurteilungsverordnung vorgesehen werden.

Zweitens wird zwar begrüßt, dass gesetzlich die Erstellung eines Beurteilungsspiegels verankert werden soll. Allerdings sollte die Regelung um eine Pflicht zur Veröffentlichung und eine differenzierte Darstellung nach Geschlechtern ergänzt werden.

Drittens sollte die Änderung des Gesetzes zum Anlass genommen werden, eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung über Anforderungsprofile für Beförderungsämter vorzusehen. Der djb schließt sich insoweit der Beschlussempfehlung des 73. Deutschen Juristentages an. Die bereits vorhandenen Anforderungsprofile, die nicht alle Beförderungsämter in der niedersächsischen Justiz erfassen, sollten um die noch ausstehenden ergänzt und im Verordnungsweg erlassen werden.

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