Die Begründung für das weitreichende Werbeverbot bildet die tatsächlichen Verhältnisse in der Versorgung nicht mehr ab. Es kann keine Rede davon sein, dass Werbung für ärztliche Behandlungen per Fernbehandlung eine Gesundheitsgefahr darstellen würde, vor der Patient:innen durch erhebliche Einschränkungen der Informationsmöglichkeiten geschützt werden müssen. Das Gegenteil ist der Fall: Das weitgehende Verbot der Werbung für Fernbehandlungen verhindert praktisch die Information über diese Form der Versorgung und behindert damit ihre weitere Durchsetzung in der Bevölkerung.
Als Vertreter zahlreicher Telemedizin-Anbieter fordern wir deshalb eine zeitgemäße Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes durch die Streichung des § 9 HWG.
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung ist der maßgebliche Branchenvertreter für E-Health-Unternehmen in Deutschland. Er wurde im Dezember 2019 gegründet und vereint über 170 E-Health-Unternehmen. Mehr Informationen erhalten Sie unter digitalversorgt.de sowie auf LinkedIn und Twitter.
Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.
Karl-Liebknecht-Straße 1
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 629384-94
Telefax: +49 (30) 629384-96
http://svdgv.de/
Ada Health GmbH
Telefon: +49 (30) 629384-94
E-Mail: Julian.Milde@digitalversorgt.de