Im Oktober 2022 scheiterte die Wahl des von der Regierung vorgeschlagenen Kandidaten Albert Cohaus, der das Amt weiterhin kommissarisch wahrnimmt, dadurch, dass große Teile der regierenden CDU-Fraktion ihm die Stimme mehrfach verweigerten. Die CDU-Abgeordneten stimmten dem anerkannten Datenschützer Cohaus nicht zu, weil sie offenbar einem Abgeordneten aus den eigenen Reihen diesen Posten zuschachern wollen. Dem dient ein Gesetzesvorschlag der Regierungsfraktionen, der den Fraktionen ein Vorschlagsrecht zuspricht und die gesetzliche Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung aufhebt (LT-Drs. 8/2255 v. 16.02.2023 – https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2255rge.pdf). Vorausgegangen war eine Absprache der Regierungsfraktionen, wonach die SPD den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs, die FDP die Vizepräsidentin des Landesverwaltungsamtes und die CDU den Datenschutzbeauftragten benennen darf.
Die DVD hat Hinweise darauf, dass mit dieser Abrede eine dubiose Personalrochade durchgeführt werden soll, mit der dem bei der Landtagswahl gescheiterten CDU-Nachrücker Arnd Czapeck wieder ein Landtagsmandat beschafft werden soll. Czapeck wurde im Zusammenhang mit der Beantragung von Fluthilfegeldern wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Er soll offenbar durch das Nachrücken mit Landtagsdiäten aus seiner prekären finanziellen Situation befreit werden. Hierfür müsste ein CDU-Abgeordneter zum Datenschutzbeauftragten gewählt werden und dadurch aus dem Landtag ausscheiden. Dieser Vorgang soll nach Verabschiedung der nun geplanten Gesetzesänderung über die Bühne gehen.
Die DVD weist darauf hin, dass ein solches Vorgehen schlicht unzulässig und ein Bärendienst für den Datenschutz und das Land Sachsen-Anhalt wäre: Die bisherige Regelung im Datenschutzgesetz des Landes, wonach die Stelle des Datenschutzbeauftragten öffentlich auszuschreiben ist, entspricht den Vorgaben der DSGVO. Nach diesen muss die Besetzung „im Wege eines transparenten Verfahrens“ erfolgen. Für die Stelle kommt nur eine Person in Frage, „die für die Erfüllung seiner Aufgaben und Ausübung seiner Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten“ verfügt (Art. 53 DSGVO).
DVD-Vorstandsmitglied Thilo Weichert: „Wir kennen keinen CDU-Abgeordneten, der die europarechtlich geforderten Voraussetzungen erfüllt. Das anscheinend geplante Vorgehen ist nicht transparent, sondern Ausdruck übler Vetternwirtschaft. Es wäre für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt eine Katastrophe, wenn er auf diese Weise weiter heruntergewirtschaftet würde.“
DVD-Vorsitzender Frank Spaeing ergänzt: „Nicht nur die Abgeordneten der CDU, sondern sämtliche Parlamentarier, insbesondere der Regierungsfraktionen, sind gut beraten beim geplanten Stühlerücken nicht mitzumachen. Nötig ist eine öffentliche Ausschreibung. Die CDU-Fraktion kann gerne jemand aus ihren Reihen zur Bewerbung auffordern. Die qualifizierteste Kandidatin oder der qualifizierteste Kandidat sollte ausgewählt werden.“
Die DVD nimmt seit ihrer Gründung 1977 als gemeinnütziger Verein die Interessen der verdateten BürgerInnen wahr. Die DVD sieht ihre Aufgabe vorrangig darin, die Bevölkerung über Gefahren des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitung und der möglichen Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu beraten und aufzuklären Inhaltlich beschäftigt sich die DVD mit so unterschiedlichen Fragestellungen wie dem Datenschutz in Polizei und Justiz, dem Beschäftigtendatenschutz, Verbraucherdatenschutz und Datenschutz im Internet.
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