953 Anträge hat die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen im Jahr 2022 bearbeitet: Die Ärztekammer Niedersachsen hat diese Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten neu eingerichtet.

Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen ist eine Anlaufstelle, an die sich Patientinnen und Patienten mit einer Beschwerde bei vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlern wenden können. Mit ihrer Einrichtung kommt die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) dem gesetzlichen Auftrag nach. In der Vergangenheit waren die Beschwerden von Patientinnen und Patienten aus Niedersachsen von der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern bearbeitet worden. Aber die sogenannte Norddeutsche Schlichtungsstelle stellte Ende 2021 die Arbeit ein. „Das Gefühl, ernsthaft fehlerhaft behandelt worden zu sein, kann für die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige sehr belastend sein“, sagt Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen. Die Schlichtungsstelle der Ärztekammer biete daher an, Behandlungsfehlervorwürfe außergerichtlich zu begutachten und zu bewerten – sofern alle Beteiligten dem Verfahren zustimmen: „Patientensicherheit ist für mich eine Verpflichtung der niedersächsischen Ärzteschaft“, betont Wenker. 953 Anträge hat das Team der im April 2021 ins Leben gerufenen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen im Jahr 2022 abschließend bearbeitet und 510 Sachentscheidungen getroffen. In 389 Verfahren wurden seitens der Schlichtungsstelle weder Behandlungsfehler noch Risikoaufklärungsmängel beanstandet, in 121 Fällen lag nach Auffassung der Schlichtungsstelle ein Behandlungsfehler vor. Für die Patientinnen und Patienten sind diese von der ÄKN-Schlichtungsstelle durchgeführten Verfahren kostenfrei. Bei den Entscheidungen, zu denen die Juristinnen und Juristen der Schlichtungsstelle in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich für die Schlichtungsstellen tätigen Ärztlichen Mitgliedern auf Basis eines ärztlichen Sachverständigengutachtens am Ende kommen, handelt es sich um Regulierungsempfehlungen. Diese können die Basis für eine Einigung zwischen den Parteien darstellen, sind aber nicht bindend. Für Patientinnen und Patienten ist ein Antrag bei der Schlichtungsstelle auf jeden Fall eine gute Möglichkeit, kostenfrei eine medizinische und juristische Einschätzung zu ihrer Beschwerde zu erhalten.Die meisten Vorwürfe in den von Patientinnen und Patienten bei der ÄKN-Schlichtungsstelle eingereichten Anträgen betrafen 2022 die Durchführung von operativen Therapien. Dabei bezogen sich die Beschwerden häufiger auf den Klinikbereich (435 Fälle) und weniger auf den Bereich der Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (146 Fälle). In den meisten Beschwerden war somit das Fachgebiet Orthopädie/ Unfallchirurgie betroffen: 167 Beschwerden gingen über Behandlungen in Kliniken ein und 41 Beschwerden über Therapien in niedergelassenen Praxen. Weitere Zahlen und Statistiken können bei der Ärztekammer Niedersachsen angefragt werden.

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