Mit dem heute in der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages beratenen „15. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ will die Bundesregierung die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) neu ordnen und in eine Stiftung bürgerlichen Rechts überführen. Ziel sei es, so der Gesetzentwurf, eine vollständig unabhängige Patientenberatung dauerhaft zu etablieren. Allerdings sehen die Gesetzespläne nicht nur eine Errichtung der UPD-Stiftung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor, sondern auch einen Zwang zur Finanzierung der UPD durch GKV und private Krankenversicherung (PKV). Damit widerspricht die geplante Neuaufstellung der UPD dem selbstgesteckten Ziel im Koalitionsvertrag, die UPD zukünftig komplett unabhängig auszugestalten.

Ab dem 1. Januar 2024 soll die UPD-Stiftung jährlich einen Gesamtbetrag von 15 Mio. Euro erhalten, davon 93 Prozent von der GKV und sieben Prozent von der PKV. „Auch in Zukunft soll die UPD aus Beitragsgeldern der Krankenversicherung finanziert werden, aber gleichzeitig allen Bundesbürgerinnen und -bürgern Angebote machen. Das ist verfassungsrechtlich äußerst problematisch. Zusätzlich ist geplant, dass weder GKV noch PKV angemessen auf die korrekte Mittelverwendung einwirken können. Wir erwarten, dass der Staat die Rechte der Selbstverwaltung nicht weiter beschneidet und nicht in die Töpfe der Sozialversicherung greift, um damit gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die der UPD zu finanzieren“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

GKV und PKV weisen in diesem Zusammenhang auf die mit der UPD verbundenen verfassungsrechtlichen Bedenken hin. Denn das vorgesehene Beratungsangebot der UPD soll auf sämtliche gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen ausgerichtet sein – unabhängig vom Versicherungsverhältnis. Es handelt sich also gerade nicht um originäre Leistungen der Krankenversicherung für die Versicherten. „Die unabhängige Patientenberatung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eindeutig aus Steuermitteln finanziert werden muss. Ihre Wirkung entfaltet sich insbesondere da, wo sie als Wegweiser im Gesundheitssystem und zwischen den verschiedenen Zweigen der sozialen Sicherheit und den Leistungserbringenden dient. Die UPD wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie von Anfang an als öffentliche Aufgabe organisiert und finanziert wird“, so Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 9987-0
Telefax: +49 (221) 9987-3950
http://www.pkv.de

Ansprechpartner:
Stefan Reker
Geschäftsführer / Leiter des Bereiches Kommunikation
Telefon: +49 (30) 204589-44
Fax: +49 (30) 204589-33
E-Mail: stefan.reker@pkv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel