Ab dem 1. Januar 2024 soll die UPD-Stiftung jährlich einen Gesamtbetrag von 15 Mio. Euro erhalten, davon 93 Prozent von der GKV und sieben Prozent von der PKV. „Auch in Zukunft soll die UPD aus Beitragsgeldern der Krankenversicherung finanziert werden, aber gleichzeitig allen Bundesbürgerinnen und –bürgern Angebote machen. Das ist verfassungsrechtlich äußerst problematisch. Zusätzlich ist geplant, dass weder GKV noch PKV angemessen auf die korrekte Mittelverwendung einwirken können. Wir erwarten, dass der Staat die Rechte der Selbstverwaltung nicht weiter beschneidet und nicht in die Töpfe der Sozialversicherung greift, um damit gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die der UPD zu finanzieren“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
GKV-Spitzenverbandes.
GKV und PKV weisen in diesem Zusammenhang auf die mit der UPD verbundenen verfassungsrechtlichen Bedenken hin. Denn das vorgesehene Beratungsangebot der UPD soll auf sämtliche gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen ausgerichtet sein – unabhängig vom Versicherungsverhältnis. Es handelt sich also gerade nicht um originäre Leistungen der Krankenversicherung für die Versicherten. „Die unabhängige Patientenberatung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eindeutig aus Steuermitteln finanziert werden muss. Ihre Wirkung entfaltet sich insbesondere da, wo sie als Wegweiser im Gesundheitssystem und zwischen den verschiedenen Zweigen der sozialen Sicherheit und den Leistungserbringenden dient. Die UPD wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie von Anfang an als öffentliche Aufgabe organisiert und finanziert wird“, so Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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