Ein weiterer Schritt auf dem Weg zurück zur Normalität vor der Corona-Pandemie: Fast alle Test- und Maskenpflichten endeten zum 1. März 2023 – so wurde es vom Bund beschlossen. Wir informieren Sie hiermit über die Umsetzung der neuen Regeln des Infektionsschutzgesetzes für die Christophsbad Klinikgruppe.

„Die neuen Vorgaben dienen dazu, alle Menschen in unseren Einrichtungen weiterhin bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen“, erklärt Rudolf Schnauhuber, Geschäftsführer der Christophsbad Klinikgruppe. Die Masken- und Testpflichtpflicht für Rehabilitanden, Bewohner, Patienten und Mitarbeitende entfiel zum 1. März 2023. Mit einer Ausnahme, wie Geschäftsführer Oliver Stockinger ergänzt: „In sensiblen Bereichen testen wir selbstverständlich weiterhin unsere Patienten und eine FFP2-Maske muss getragen werden.“ Bei Neuaufnahmen von stationären und teilstationären Patienten in den Kliniken für Neurologie, Gerontopsychiatrie und Geriatrische Rehabilitation gilt eine Aufnahmetestung aller Patienten per Schnelltest. Der Zugang für ambulante Patienten erfolgt nur mit FFP2-Maske, dies gilt auch für Patienten der Tagesklinik in Geislingen und MentaCare in Stuttgart.

Auch für Besucher entfällt die Testnachweispflicht. Nach wie vor sind Besucher dazu verpflichtet, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt für Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. Die Besuchszeiten zum Klinikum Christophsbad lauten weiterhin 13:00 bis 17:30 Uhr. Der Zugang erfolgt nur über den Haupteingang in Haus 20 oder über Haus 23. Weitere Besuchsbeschränkungen entfallen.

Ebenso entfällt die Testnachweispflicht für externe Personen wie zum Beispiel Dienstleister. Allerdings müssen diese auf sämtlichen Stationen und bei jedwedem Patientenkontakt stets eine FFP2-Maske tragen. Für die Christophsheime gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle Personen ab Betreten der Einrichtung.

Oliver Stockinger erklärt abschließend: „Wir danken allen, die sich während der Pandemie so vorbildlich verhalten haben, dass wir nun diesen weiteren wichtigen und richtigen Schritt gehen können.“ Sein Geschäftsführer-Kollege Rudolf Schnauhuber ergänzt: „Die Einrichtungen der Christophsbad Klinikgruppe konnten wir mit der Unterstützung von Rehabilitanden, Bewohnern, Patienten, Besuchern und Mitarbeitenden souverän durch die Corona-Zeit manövrieren. So soll es auch weiterhin bleiben. Mit der gebührenden Vorsicht, aber auch mit einer gehörigen Portion Optimismus starten wir nun in den Frühling.“

Die genannten Regelungen gelten in allen Einrichtungen der Christophsbad Klinikgruppe: dem Klinikum Christophsbad, beiden Christophsheimen, der Rehaklinik Bad Boll, MentaCare Stuttgart und dem MVZ Christophsbad.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.christophsbad.de/unser-klinikum/qualitaet-hygiene/

Über die Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus KG

Das Klinikum Christophsbad in Göppingen ist ein modernes Akutplankrankenhaus für Neurologie einschließlich regionaler Stroke Unit, Frührehabilitation und Schlaflabor, für Psychiatrie und Psychotherapie, Gerontopsychiatrie, Psychosomatik und für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit einer über 170-jährigen Tradition. Es besteht, zusammen mit der geriatrischen Rehabilitationsklinik in Göppingen und der orthopädischen Rehaklinik Bad Boll, aus 8 Kliniken mit ambulanten, teil- und vollstationären Bereichen.
Angegliedert an das Klinikum ist das Christophsheim, ein spezialisiertes Wohnheim für psychisch u./od. neurologisch kranke Erwachsene. Die vier Standorte des Unternehmens befinden sich in Göppingen, Geislingen und Bad Boll sowie mit MentaCare, unserem Zentrum für Psychische Gesundheit, in Stuttgart. Die Christophsbad Klinik-gruppe ist mit rund 1.050 Betten/Plätzen Arbeitgeber für rund 1.700 Mitarbeiter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus KG
Faurndauer Str. 6 – 28
73035 Göppingen
Telefon: +49 (7161) 601-0
Telefax: +49 (7161) 601-511
http://www.christophsbad.de

Ansprechpartner:
Markus Ortwein-Schu
Interne und Externe Kommunikation
Telefon: +49 (7161) 601-8483
Fax: +49 (7161) 601-9313
E-Mail: markus.ortwein-schu@christophsbad.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel