Neuregelungen und Gesetzesänderungen bestimmen die deutsche Wirtschaft – und machen auch vor der Baubranche nicht Halt. 2020 trat beispielsweise das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, in Kraft. Ebenso wurden die erhöhten Anforderungen an den baulichen Schallschutz im Hochbau im Rahmen der DIN 4109-5 überarbeitet. Beides nahm sich Leichtbeton-Hersteller KLB Klimaleichtblock zum Anlass, seine zentrale, 60-seitige Infoschrift „Das Wichtigste für Planung und Ausführung“ zu überarbeiten. Dabei hält sie, was sie verspricht: Dank ihr haben Bauprofis alle benötigten Details zu Produkten oder Themenkomplexen schnell zur Hand.
Von A wie (Rohstoff-)Abbau bis Z wie Zulassung
Einleitend erfahren Leser alles Wissenswerte über den mineralischen Baustoff Leichtbeton – angefangen beim Abbau des Rohstoffes Bims bis hin zu den bestehenden Umweltproduktdeklarationen (EPDs) des Institutes Bauen und Umwelt (IBU, Berlin), welche die ressourcenschonende Produktion, Nutzung und Entsorgung zugelassener KLB-Leichtbetonsteine bestätigen. Den Großteil der Infoschrift macht eine detaillierte Beschreibung des gesamten KLB-Produktsortiments inklusive wichtiger Kennwerte und Formeln aus. „Damit möchten wir Planern und Bauunternehmern zeigen, was alles mit KLB-Leichtbeton umsetzbar ist. Unser Portfolio umfasst dabei neben modernen Mauerwerkssystemen auch Ergänzungsprodukte sowie Schornsteinsysteme“, erklärt Diplom-Ingenieur Andreas Krechting, Geschäftsführer von KLB Klimaleichtblock. Zudem legt die Infoschrift ein besonderes Augenmerk auf Schutzziele im Hochbau, dessen Anforderungen sich aufgrund aktualisierter oder gänzlich neuer Regelungen oftmals verändern.
Massiver Pluspunkt in Sachen Schallschutz
„Dies betraf in letzter Zeit insbesondere den Wärme- und Schallschutz aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes sowie der aktualisierten DIN 4109-5. Beide Themenkomplexe haben wir in der Broschüre entsprechend überarbeitet“, ergänzt Krechting. So punktet Leichtbeton beispielsweise beim Schallschutz im Vergleich zu anderen Mauerwerkskonstruktionen mit einem Zwei-Dezibel-Bonus. Doch auch in Sachen Energieeffizienz spielt der massive Wandbildner seine Vorteile aus: Er ermöglicht unter anderem die Errichtung von Wohngebäuden, die einen Jahres-Primärenergiebedarf von 55 Prozent des Referenzgebäudes erreichen – also den EH-55-Standard, der gemäß GEG-Novelle seit Januar 2023 für alle Neubauten verbindlich ist. Um den Mietwohnungsbau für Investoren wieder attraktiver zu gestalten, wurde derweil die lineare AfA von zwei auf drei Prozent angehoben. Darüber hinaus gilt seit Jahresbeginn zusätzlich eine Sonder-AfA von fünf Prozent, sodass Neubauinvestoren in den ersten vier Jahren 32 Prozent ihrer Investitionen steuerlich geltend machen können. Diese Sonderabschreibung ist allerdings an den EH-40-NH-Standard geknüpft – genauso wie die im März in Kraft getretene BEG-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“. Demnach erhalten Neubauten mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) höhere Zuschüsse. Hier bietet Leichtbeton-Mauerwerk aufgrund seiner hervorragenden Ökobilanz bestmögliche Voraussetzungen für eine Qualifizierung.
Die aktualisierte Infoschrift „Das Wichtigste für Planung und Ausführung“ von KLB Klimaleichtblock erhalten interessierte Fachleute direkt beim Hersteller – online (www.klb-klimaleichtblock.de), telefonisch (02632-25770) oder per E-Mail (info@klb.de).
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