Eine Versicherungsnehmerin beabsichtigte, Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Gothaer Lebensversicherung zu beantragen. Dem Antrag lag eine psychische Erkrankung zugrunde, die dazu führte, dass die Versicherungsnehmerin ihren Beruf nicht mehr ausüben konnte.

Antragstellung Berufsunfähigkeit durch L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

„Um auf Nummer sicher zu gehen, beauftragte unsere Mandantin uns damit, sie bei der Antragstellung und der folgenden Bearbeitung des Leistungsfalls anwaltlich zu begleiten. Nach einigen Monaten erklärte die Gothaer dann auch die Leistungszusage für die Zukunft,“ erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L&P Rechtsanwälte.

Berufsunfähigkeitsleistungen auch für die Vergangenheit

Im Streit stand dann allerdings noch, inwieweit die Versicherung für die Vergangenheit leisten sollte. Denn unsere Mandantin hatte ihren Beruf schon mehrere Jahre lang nicht mehr konsequent ausgeübt, ohne sich hierbei allerdings tatsächlich berufsunfähig zu fühlen. Dementsprechend verweigerte die Gothaer auch die Zahlung für die Vergangenheit.

„Wir wurden daraufhin von unserer Mandantin beauftragt, die Leistungen auch für die Vergangenheit geltend zu machen, und begründeten umfangreich den Anspruch“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Anerkenntnis durch Gothaer Lebensversicherung

Die Gothaer Lebensversicherung ließ sich hiervon überzeugen und erklärte bereits zwei Wochen später, die restlichen Zahlungen zu leisten.

„Für unsere Mandantin ist dies der Idealfall. Sie beendet das Verfahren mit einer hohen fünfstelligen Zahlung sowie der weiteren Rentenzahlung für die Zukunft“, freut sich der Fachanwalt für Versicherungsrecht Christian Luber, LL.M., M.A..

Über L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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