- Im Antrag „Grundwasser priorisieren – auch für Lebensmittel- und Getränkeherstellung“ wird die prioritäre Bedeutung des Trinkwassers als Leitungswasser relativiert, wenn Grundwasser nicht länger „bevorzugt“ sondern nur mehr „insbesondere“ der Trinkwasserversorgung dienen soll. Diese Aufweichung des Grundsatzes hat eine Signalwirkung in die falsche Richtung, denn in erster Linie muss es um den uneingeschränkten Schutz von Trinkwasser für die Allgemeinheit gehen, sowohl quantitativ wie auch qualitativ. In Zeiten einer Knappheit muss die reine, öffentliche Wasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Dies ist ein entscheidender Baustein für die langfristige Absicherung und Funktionstüchtigkeit der öffentlichen Wasserversorgung.
- Durch den Antrag „Schutz des Tiefengrundwassers mit Augenmaß“ fällt der explizite Schutz vor Rohstoffabbau und der Gedanke der Sanierung von Grundwasserkörpern weg. So wird bei zu sanierenden Grundwasserkörpern die Abkehr von der bisher in Bayern selbstverständlichen ortsnahen Wasserversorgung in Kauf genommen. Die Sanierung von Grundwasserkörpern sollte im Sinne eines vorsorgenden Wasserschutzes im LEP verankert bleiben. Sie darf nicht allein auf den Schultern der Wasserversorger und der Bevölkerung liegen.
- Mit dem Antrag „Geschützte Trinkwasservorkommen angemessen erhalten“ wird der „dauerhafte“ Schutz von Wasserschutzgebieten gestrichen und Vorbehaltsgebiete fallen gänzlich heraus. Dieser Punkt ist besonders fatal, da in Bayern im Vergleich zur Landesfläche bekanntlich nur wenig geschützte Trinkwasservorkommen vorhanden (knapp 5%) sind. Mit Blick auf die Resilienz ist die Wasserversorgung grundlegend auf einen intakten Wasserhaushalt und auf reichhaltige und hochwertige Wasserressourcen angewiesen. Schützenswert sind demnach Wassereinzugsgebiete – möglichst umfassend. Kleinen bayerischen Wasserschutzgebieten den dauerhaften Status zu nehmen gefährdet die Wasserversorgung in Bayern.
Unsere geschützten Trinkwasservorkommen tragen zur Resilienz und hohen Qualität der Wasserversorgung im Freistaat bei. Sie stellen gerade im Hinblick auf eine mögliche klimawandelbedingte Wasserknappheit eine wichtige Zukunftsvorsorge dar und müssen daher alle dauerhaft erhalten werden – auch die Vorbehaltsgebiete. Nicht ihre Einschränkung, sondern ihre Ausweitung wäre im Sinne der Resilienz geboten.
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