Ein neuer Erlass der Präfektur Neapels versucht nun, zu erreichen, was in der ersten Runde noch krachend gescheitert war. Am Abend wurde verfügt, dass die SSC Napoli keine Eintrittskarten für das Achtelfinalrückspiel der UEFA Champions League am kommenden Mittwoch, 15. März, an Menschen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main verkaufen darf. Der letzte Erlass sah dieses Verbot noch für Personen mit deutschem Wohnsitz vor. Nachdem das kampanische Verwaltungsgericht einem Eilantrag von Eintracht Frankfurt stattgegeben und den Erlass für rechtswidrig erklärt hatte, legten die neapolitanischen Behörden nun nach.

„Der neue Erlass ist in Inhalt und Begründung nicht minder rechtswidrig und zudem auch völlig untauglich, weil zwei Drittel unserer Fans bekanntermaßen aus der Rhein-Main-Region und nicht aus Frankfurt kommen“, kommentiert Vorstandsmitglied Philipp Reschke den neuen Erlass.

„Es gäbe womöglich unzählige Wege, diesen Erlass faktisch zu umgehen und Teile unserer Fans in Stadion zu bringen. Aber erstens werden wir uns nicht in Postleitzahlengebiete aufspalten lassen. Und zweitens möchten wir niemanden vor Ort der offensichtlichen Gefahr behördlicher Willkür aussetzen, wie wir sie jetzt seit dem Hinspiel in beispielloser Form mit allen Verantwortlichen in Neapel erleben. Daher werden wir auf das Auswärtskontingent vollständig verzichten, sollte sich an der Verfügungslage nicht wider Erwarten noch kurzfristig etwas ändern.“

Eintracht Frankfurt wird auch gegen die neue Verfügung der Präfektur Neapels Rechtsmittel einlegen. „In Anbetracht der Zeit geht es jetzt vor allem ums Prinzip und um die Zukunft“, so Reschke zu den bevorstehenden und langwierigen rechtlichen Maßnahmen.

 

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